Einnahmen mit Werbeflächen

die Einnahmen durch Werbung (etwa auf Bildschirmen oder Plakaten in den Räumlichkeiten des Studierendenwerks) der jeweils letzten drei Jahre.
Ich stelle diese Anfrage im Namen der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., weshalb nach IFG keine Gebühren zu erheben sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ei…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einnahmen mit Werbeflächen [#291445]
Datum
1. November 2023 13:05
An
Studierendenwerk Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Einnahmen durch Werbung (etwa auf Bildschirmen oder Plakaten in den Räumlichkeiten des Studierendenwerks) der jeweils letzten drei Jahre. Ich stelle diese Anfrage im Namen der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., weshalb nach IFG keine Gebühren zu erheben sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 291445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291445/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen mit Werbeflächen“ vom 01.11.2023 (#291445) wurde von Ihn…
An Studierendenwerk Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Einnahmen mit Werbeflächen [#291445]
Datum
5. Dezember 2023 13:44
An
Studierendenwerk Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einnahmen mit Werbeflächen“ vom 01.11.2023 (#291445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller

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Studierendenwerk Berlin
Sehr geehrter Herr Kronmüller, für das Jahr 2023 liegt uns nur die Abrechnung der ersten Jahreshälfte vor. In d…
Von
Studierendenwerk Berlin
Betreff
AW: Einnahmen mit Werbeflächen [#291445]
Datum
8. Dezember 2023 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, für das Jahr 2023 liegt uns nur die Abrechnung der ersten Jahreshälfte vor. In dieser betrugen die Werbeeinnahmen 18.666, 69 Euro. Die Werbeeinnahmen für 2022 betrugen insgesamt 48.462,44 Euro, die für 2021 insgesamt 12.659,09 Euro. Mit freundlichem Gruß