Einnahmen Ordnungsamt Verkehr

Wieviele Einnahmen erziehlte das Ordnungsamt der Stadt Schweich 2013, 2014 (und sofern bereits erfasst bisher in 2015) durch Ausstellung von Bußbescheiden für nicht ordnungsgemäßes Parken im Gebiet der Ortschaft Schweich.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. August 2015
  • Frist
    29. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Ein…
An Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen Ordnungsamt Verkehr [#11193]
Datum
27. August 2015 17:34
An
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Einnahmen erziehlte das Ordnungsamt der Stadt Schweich 2013, 2014 (und sofern bereits erfasst bisher in 2015) durch Ausstellung von Bußbescheiden für nicht ordnungsgemäßes Parken im Gebiet der Ortschaft Schweich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Ermittlung der von Ihnen angefragten …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße
Betreff
WG: Einnahmen Ordnungsamt Verkehr [#11193]
Datum
3. September 2015 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Ermittlung der von Ihnen angefragten Daten nicht ausschließlich durch eine elektronische Abfrage in unserem EDV-System möglich ist. Es ist eine Recherche in den Kassenbelegen erforderlich. Aufgrund des Aufwandes können wir diese Auskunft nicht kostenfrei erteilen. Die Gebührenberechnung erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über die Höhe treffen können. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie zur Kostentragung bereit sind. Mit freundlichen Grüßen