Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde mit der unten angehängten Anfrage an Ihre Bewilligungsbehörde weiter geleitet und freue mich auf Ihre Unterstützung.

Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.

Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde mit der unten angehängten Anfrage an Ihre Bewilligungsbehörde weiter gelei…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt [#207926]
Datum
5. Januar 2021 15:10
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wurde mit der unten angehängten Anfrage an Ihre Bewilligungsbehörde weiter geleitet und freue mich auf Ihre Unterstützung. Im Rahmen einer künstlerischen Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207926/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA) gerichtete E-Mail …
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt [#207926]; hier: Anfrage von Frau Antragsteller/in (wohl nach dem IZG LSA) vom 05.01.2021
Datum
18. Januar 2021 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA) gerichtete E-Mail wurde an mich weitergeleitet. Sie geben an, eine Recherche zur Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften zu betreiben und bitten, um Angaben zur Höhe der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder. Gleichfall interessiert Sie, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammensetzen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert werde. Das Referat Kultur des LVwA fördert Kulturprojekte gelegentlich gemeinsam mit der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. Auch bearbeiten wir auf Bitte der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt/Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Voten zur künstlerischen Qualität weiterer bei der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt zur Förderung beantragten Projekte. Eine vollständige Übersicht über die durch die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt im Kulturbereich geförderten Maßnahmen und die letztlich für die Förderung ausschlaggebenden Gründe kann Ihnen aber nur die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt ( https://www.lottosachsenanhalt.de ) selbst geben. Gleiches gilt für Ihre Frage, zur durch die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt möglicherweise selbst betriebenen und finanzierten Spielsuchtprävention. Darüber hinaus existiert in Sachsen-Anhalt eine von verschiedenen Trägern betriebe Fachstelle für Suchtprävention http://www.fachstellen-suchtpraevention… , die sich auch mit der Spielsuchtprävention befasst. Da Sie die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte nicht wünschen, bitte ich Sie bei Interesse, Kontakt zu den vorstehend benannten Akteuren selbst aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen