Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Toto-Lotto Niedersachsen GmbH

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für eine künstlerische Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften.

Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe;
1. des von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH erzielten Gewinns;
2. der davon an das Land abgegebenen Summe;
3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben;
4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie
5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder

in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020.

Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten.

Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Für eine künstlerische Forschungsarbeit treten wir als zwe…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Toto-Lotto Niedersachsen GmbH [#207765]
Datum
4. Januar 2021 00:00
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Für eine künstlerische Forschungsarbeit treten wir als zwei Master-Studierende der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg an Sie heran und freuen uns über freundliche Unterstützung in diesen Projekt. Unsere Recherche befasst sich mit der Kulturförderung der deutschen Lottogesellschaften. Daher bitte ich um Transparenz über die Höhe; 1. des von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH erzielten Gewinns; 2. der davon an das Land abgegebenen Summe; 3. der davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben; 4. der Fördersumme, die ggf. direkt von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH an Destinatäre geflossen sind; sowie 5. der in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder in den vergangenen Jahren 2018, 2019 sowie – falls möglich – für das Jahr 2020. Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Aufstellung der in Punkt 2 und Punkt 4 erfragten Ausgaben bitten. Bitte lassen Sie mich darüber hinaus wissen, in welcher Form die mit der Ausgabenverteilung beauftragten Gremien sich zusammenstellen und durch welche Verfahren die professionelle Eignung der jeweiligen Mitglieder garantiert wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207765/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Anfragen gebe ich Ihnen nachfolgende Angaben, die vorwiegend aus öffentlich…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Einnahmen- sowie Ausgabenaufstellungen. Toto-Lotto Niedersachsen GmbH [#207765]
Datum
20. Januar 2021 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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20,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Anfragen gebe ich Ihnen nachfolgende Angaben, die vorwiegend aus öffentlichen Quellen stammen. Die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind nicht einschlägig. Zudem gibt es in Niedersachsen kein Transparenzgesetz. Das Land Niedersachsen ist über die Fürstenberg Holding GmbH mittelbar seit 2019 Gesellschafter der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH 1. der von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH erzielten Gewinn: Die Jahresabschlüsse sind im Elektronischen Bundesanzeiger<https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start;wwwsid=6C5B440615CFE09089F7E522EFBAB413.web05-pub?0> (www.bundesanzeiger.de<http://www.bun…) hinterlegt. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2020 erfolgt im Laufe des Jahres 2021. 2. die davon an das Land abgegebenen Summe: Hinsichtlich der Verwendung des Jahresergebnisses 2019 ist im vorgenannten Bundesanzeiger Folgendes veröffentlicht: Die Gesellschafter beschließen gem. § 10 Abs. 2 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrags, dass der keiner Ausschüttungssperre unterliegende Teil des Jahresüberschusses zuzüglich des Gewinnvortrags in Höhe von insgesamt 21.483.391,16 € am 20. März 2020 an die Gesellschafter nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile ausgeschüttet wird. Der ausschüttungsgesperrte Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 127.115,00 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. die davon in Förderprojekte geflossenen Ausgaben: Die Dividendenzahlung der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH werden von der Fürstenberg Holding GmbH vereinnahmt. 4. die Fördersumme, die ggf. direkt von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH an Destinatäre geflossen sind Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH leistet direkt Zweckerträge der Lotterie GlücksSpirale an die vier Destinatäre Deutscher Olympischer Sportbund, Bundesarbeitsgemeinschaften der freien Wohlfahrtspflege, Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung (2018: jeweils 8,2 Mio. €; 2019: jeweils 8,1 Mio. €). Für das Jahr 2020 liegen noch keine finalen Daten vor. 5. die in Spielsuchtprävention geflossenen Gelder Ein Teil der von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH an das Land Niedersachsen abgeführten Glücksspielabgaben wurde in den Jahren 2018 bis 2020 nach dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz (§ 14 NglüSpG), dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (§ 2 NWohlfFöG) und dem Niedersächsischen Sportfördergesetz (§ 3 NSportFG) teils als Finanzhilfe bzw. nach Maßgabe des Haushaltsplans für Zwecke des Gemeinwohls verwandt. Die jeweiligen Förderungszwecke bzw. -projekte (u. a. auch Mittel für die niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen) sowie die Fördersummen sind in diesen gesetzlichen Grundlagen festgeschrieben. Hinsichtlich Ihrer Rückfragen zu den Gremien kann ich Ihnen mitteilen, dass seitens des Landes Vertreter in jeweiligen Organe der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH entsandt werden Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den vorgenannten Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen für Ihre Forschungsarbeit viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen