Sehr geehrter Antragsteller,
vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), UVwG, VIG vom 04.01.2024 und dem uns hierdurch entgegengebrachten Interesse.
In Ihrem Antrag begehren Sie zum einen, „eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben des Studierendenwerks Freiburg, welche den Hochschulstandorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) zugeordnet werden können“.
Zum anderen wollen sie zur vergleichsweisen Betrachtung eine „detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen durch die Beiträge von Studierenden aller anderen Hochschulen, welche an Standorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) ansässig sind“.
1. Gerne teilen wir Ihnen die jährlichen Einnahmen mit, die wir gesamtheitlich durch die Beiträge der an der Hochschule Furtwangen immatrikulierten Studierenden erzielen. Im Jahr 2022 waren dies 492.638 €.
Die Beiträge werden gemäß Studierendenwerksgesetz BW von der Hochschule selbst für alle immatrikulierten Studierenden erhoben und vollstreckt.
Wie sich die Studierendenzahlen auf die verschiedenen Standorte der Hochschule Furtwangen verteilen, entzieht sich unserer Kenntnis und wäre ggf. bei der Hochschule selbst in Erfahrung zu bringen.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben, betreffend die jeweiligen Standorte der Hochschule Furtwangen können wir Ihnen aus den folgenden Gründen leider nicht mitteilen:
Bei den von Ihnen gewünschten, nach Standorten der Hochschule Furtwangen zu differenzierenden Einnahmen und Ausgaben handelt es sich nämlich nicht um amtliche Informationen im Sinne des § 3 Nr. 3 LIFG. Hiernach sind amtliche Informationen jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art Ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben bezogen auf die einzelnen Standorte der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) ist beim Studierendenwerk Freiburg schlichtweg nicht vorhanden und könnte, wenn überhaupt nur mit hohem zeitlichem und personellem Aufwand erstellt werden. Das Studierendenwerk bilanziert, wie Sie z.B. S. 26 des Geschäftsberichts für 2022 (veröffentlicht auf der Website
swfr.de) entnehmen können, ausschließlich gesamtheitlich und nicht differenziert nach den verschiedenen Standorten. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die gewünschten Informationen zusätzlich zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzuarbeiten. Eine hoheitliche Beschaffungspflicht von Informationen besteht selbst dann nicht, wenn die nachgefragten Informationen eigentlich vorliegen müssten, faktisch aber nicht vorhanden sind.
2. Über die durch die Studierendenbeiträge (in 2022) insgesamt erzielten Einnahmen der von uns gemäß § 2 der Beitragsordnung am Standort Freiburg betreuten Hochschulen sowie der DHBW am Standort Villingen-Schwenningen geben wir im Folgenden gerne Auskunft. Am Standort in Tuttlingen betreuen wir keine, in Furtwangen keine weitere Hochschule.
Universität Freiburg 2.659.890,10 €
Pädagogische Hochschule Freiburg 525.476,00 €
Musikhochschule Freiburg 69.776,00 €
DHBW Villingen-Schwenningen 135.688,00 €
Die Studierenden der von uns betreuten Hochschulen können unsere Leistungen im Übrigen an allen Standorten in Anspruch nehmen, weshalb eine Aussage spezifisch auf den Standort oder die Hochschule nicht möglich ist. Wie Sie dem Geschäftsbericht entnehmen können, machen die Sozialbeiträge im Jahr 2022 nur ca. 9,56 % unserer Einnahmen aus (Geschäftsbericht, S. 22). Im Übrigen können Sie alle weiteren Informationen zur Beitragspflicht der allgemein zugänglichen, durch den Verwaltungsrat des Studierendenwerks erlassenen Beitragsordnung entnehmen.
Wie oben unter Nr. 1 ausgeführt, ist es uns nicht möglich, Ihnen eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben bezogen auf die einzelnen Standorte der Hochschule Furtwangen zu geben. Gleichwohl können wir Ihnen aber das Defizit der Mensen Furtwangen und Villingen-Schwenningen und der dortigen Wohnheime für 2022 nennen.
Das Defizit der Mensen Furtwangen/Schwenningen beträgt in 2022 zusammen 872 TEUR und das Defizit der Wohnheime Furtwangen/Schwenningen beläuft sich zusammen auf 53 TEUR. Diese Defizite werden u.a. mit Beiträgen der Studierenden ausgeglichen.
Zur ergänzenden Erläuterung: wir verwenden in dieser Stellungnahme Angaben aus 2022, da der geprüfte Jahresabschluss für 2023 noch nicht vorliegt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen