Einnahmen und Ausgaben für den Hochschulstandort Furtwagen

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben des Studierendenwerkes Freiburg, welche den Hochschulstandorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, VS-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) zugeordnet werden können.
Um Vergleichbarkeit herzustellen, senden Sie mir bitte auch detaillierte Aufschlüsselungen der Einnahmen durch Beiträge von Studierende aller anderen Hochschulen, welche an Standorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, VS-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) ansässig sind, zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
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Valentin Weber
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detaillierte Aufschlüsselung …
An Studierendenwerk Freiburg Details
Von
Valentin Weber
Betreff
Einnahmen und Ausgaben für den Hochschulstandort Furtwagen [#296310]
Datum
4. Januar 2024 23:32
An
Studierendenwerk Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben des Studierendenwerkes Freiburg, welche den Hochschulstandorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, VS-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) zugeordnet werden können. Um Vergleichbarkeit herzustellen, senden Sie mir bitte auch detaillierte Aufschlüsselungen der Einnahmen durch Beiträge von Studierende aller anderen Hochschulen, welche an Standorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, VS-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) ansässig sind, zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentin Weber Anfragenr: 296310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296310/ Postanschrift Valentin Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentin Weber

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Studierendenwerk Freiburg
Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), UVwG…
Von
Studierendenwerk Freiburg
Betreff
AW: Einnahmen und Ausgaben für den Hochschulstandort Furtwagen [#296310]
Datum
9. Januar 2024 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), UVwG, VIG vom 04.01.2024 und dem uns hierdurch entgegengebrachten Interesse. In Ihrem Antrag begehren Sie zum einen, „eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben des Studierendenwerks Freiburg, welche den Hochschulstandorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) zugeordnet werden können“. Zum anderen wollen sie zur vergleichsweisen Betrachtung eine „detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen durch die Beiträge von Studierenden aller anderen Hochschulen, welche an Standorten der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) ansässig sind“. 1. Gerne teilen wir Ihnen die jährlichen Einnahmen mit, die wir gesamtheitlich durch die Beiträge der an der Hochschule Furtwangen immatrikulierten Studierenden erzielen. Im Jahr 2022 waren dies 492.638 €. Die Beiträge werden gemäß Studierendenwerksgesetz BW von der Hochschule selbst für alle immatrikulierten Studierenden erhoben und vollstreckt. Wie sich die Studierendenzahlen auf die verschiedenen Standorte der Hochschule Furtwangen verteilen, entzieht sich unserer Kenntnis und wäre ggf. bei der Hochschule selbst in Erfahrung zu bringen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben, betreffend die jeweiligen Standorte der Hochschule Furtwangen können wir Ihnen aus den folgenden Gründen leider nicht mitteilen: Bei den von Ihnen gewünschten, nach Standorten der Hochschule Furtwangen zu differenzierenden Einnahmen und Ausgaben handelt es sich nämlich nicht um amtliche Informationen im Sinne des § 3 Nr. 3 LIFG. Hiernach sind amtliche Informationen jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art Ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben bezogen auf die einzelnen Standorte der Hochschule Furtwangen (Furtwangen, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Freiburg) ist beim Studierendenwerk Freiburg schlichtweg nicht vorhanden und könnte, wenn überhaupt nur mit hohem zeitlichem und personellem Aufwand erstellt werden. Das Studierendenwerk bilanziert, wie Sie z.B. S. 26 des Geschäftsberichts für 2022 (veröffentlicht auf der Website swfr.de) entnehmen können, ausschließlich gesamtheitlich und nicht differenziert nach den verschiedenen Standorten. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die gewünschten Informationen zusätzlich zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzuarbeiten. Eine hoheitliche Beschaffungspflicht von Informationen besteht selbst dann nicht, wenn die nachgefragten Informationen eigentlich vorliegen müssten, faktisch aber nicht vorhanden sind. 2. Über die durch die Studierendenbeiträge (in 2022) insgesamt erzielten Einnahmen der von uns gemäß § 2 der Beitragsordnung am Standort Freiburg betreuten Hochschulen sowie der DHBW am Standort Villingen-Schwenningen geben wir im Folgenden gerne Auskunft. Am Standort in Tuttlingen betreuen wir keine, in Furtwangen keine weitere Hochschule. Universität Freiburg 2.659.890,10 € Pädagogische Hochschule Freiburg 525.476,00 € Musikhochschule Freiburg 69.776,00 € DHBW Villingen-Schwenningen 135.688,00 € Die Studierenden der von uns betreuten Hochschulen können unsere Leistungen im Übrigen an allen Standorten in Anspruch nehmen, weshalb eine Aussage spezifisch auf den Standort oder die Hochschule nicht möglich ist. Wie Sie dem Geschäftsbericht entnehmen können, machen die Sozialbeiträge im Jahr 2022 nur ca. 9,56 % unserer Einnahmen aus (Geschäftsbericht, S. 22). Im Übrigen können Sie alle weiteren Informationen zur Beitragspflicht der allgemein zugänglichen, durch den Verwaltungsrat des Studierendenwerks erlassenen Beitragsordnung entnehmen. Wie oben unter Nr. 1 ausgeführt, ist es uns nicht möglich, Ihnen eine detaillierte Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben bezogen auf die einzelnen Standorte der Hochschule Furtwangen zu geben. Gleichwohl können wir Ihnen aber das Defizit der Mensen Furtwangen und Villingen-Schwenningen und der dortigen Wohnheime für 2022 nennen. Das Defizit der Mensen Furtwangen/Schwenningen beträgt in 2022 zusammen 872 TEUR und das Defizit der Wohnheime Furtwangen/Schwenningen beläuft sich zusammen auf 53 TEUR. Diese Defizite werden u.a. mit Beiträgen der Studierenden ausgeglichen. Zur ergänzenden Erläuterung: wir verwenden in dieser Stellungnahme Angaben aus 2022, da der geprüfte Jahresabschluss für 2023 noch nicht vorliegt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen