Einnahmen und Verwendung Hundesteuereinnahmen

1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Stadt Rostock von 2017 bis 2020 und mit welchem Trend wird für 2021 gerechnet?

2) Wie viele Hunde sind in Rostock gemeldet? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil.

3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen und Verwendung Hundesteuereinnahmen [#213530]
Datum
23. Februar 2021 17:12
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Stadt Rostock von 2017 bis 2020 und mit welchem Trend wird für 2021 gerechnet? 2) Wie viele Hunde sind in Rostock gemeldet? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil. 3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213530/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 23.02.2021 im Büro des Oberbürgermeisters…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: Einnahmen und Verwendung Hundesteuereinnahmen [#213530]
Datum
24. Februar 2021 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 23.02.2021 im Büro des Oberbürgermeisters. Ihre Fragen werden an den zuständigen Bereich zur Beantwortung weitergereicht. Bitte erwarten Sie von dort eine Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr Antragsteller/in anbei die Beantwortung Ihrer Fragen: 1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Ihre Anfrage zu : Einnahmen und Verwendung Hundesteuereinnahmen
Datum
26. Februar 2021 16:47
Status
Sehr Antragsteller/in anbei die Beantwortung Ihrer Fragen: 1) Wie hoch sind die jährlichen Hundesteuereinnahmen der Stadt Rostock von 2017 bis 2020 und mit welchem Trend wird für 2021 gerechnet? 2017 694.671 ( tel:694671) ,43 2018 704.839,39 2019 746.566,91 2020 764.636,30 Für 2021 wurden Einnahmen in Höhe von 710.000,00 EUR geplant. 2) Wie viele Hunde sind in Rostock gemeldet? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil. Aktuell sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Stand 25.02.2021 6.906 Hunde gemeldet. Eine Aufgliederung der Anzahl der Hunde nach Stadtteilen ist aus technischen Gründen leider nicht möglich. 3) Für welche Investitionen werden diese Einnahmen genutzt? Ich bitte um eine Zusammenstellung je Stadtteil. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer mit ordnungspolitischem Lenkungscharakter. D.h. Steuern decken den allgemeinen Finanzbedarf einer Kommune und dienen daher nicht als Einnahmequelle für bestimmte Investitionen. Die Hundesteuer verfolgt neben diesem Hauptzweck, u.a. das Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde auf ein für die jeweilige Stadt oder Gemeinde verträgliches Maß einzudämmen, um auch gesundheits- und umweltpolitischen Aspekten gerecht zu werden. Mit der Hundesteuer soll die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen erfasst werden. Die Hanse- und Universitätsstadt hat aber als unterstützende Maßnahme zur Beseitigung und Entsorgung von Hundekot im gesamten Stadtgebiet 39 Hundetoiletten und 21 Beutelspender aufgestellt. Die Standorte der Hundetoiletten resultieren aus den Vorschlägen der Ortsämter in den Stadtgebieten. Die Aufstellung der Hundetoiletten und Beutelspender ist eine Serviceleistung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und entbindet den Hundehalter nicht von seiner Pflicht, die Verunreinigungen ihres Hundes selbstständig und eigenverantwortlich zu beseitigen. Die Entsorgung kann auch in den ca. 2000 Papierkörben der Stadt erfolgen. Mit freundlichen Grüßen