Einordnung nach TA Lärm Wandsbeker Chaussee (123(a,b,c), 147, 151)

Anfrage an: Bezirksamt Wandsbek

Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ordnet Gebiete, unter Punkt 6.1, in unterschiedlich schutzbedürftige Kategorien ein(a-g).

Ich bitte sie mir für die folgenden Adressen in 22089 Hamburg die entsprechende Einordnung der Flächen, sowie die Grundlage auf der diese vorgenommen wurde, mitzuteilen:
Wandsbeker Chaussee 123
Wandsbeker Chaussee 123a
Wandsbeker Chaussee 123b
Wandsbeker Chaussee 123c
Wandsbeker Chaussee 147
Wandsbeker Chaussee 151

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einordnung nach TA Lärm Wandsbeker Chaussee (123(a,b,c), 147, 151) [#221929]
Datum
6. Juni 2021 12:18
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ordnet Gebiete, unter Punkt 6.1, in unterschiedlich schutzbedürftige Kategorien ein(a-g). Ich bitte sie mir für die folgenden Adressen in 22089 Hamburg die entsprechende Einordnung der Flächen, sowie die Grundlage auf der diese vorgenommen wurde, mitzuteilen: Wandsbeker Chaussee 123 Wandsbeker Chaussee 123a Wandsbeker Chaussee 123b Wandsbeker Chaussee 123c Wandsbeker Chaussee 147 Wandsbeker Chaussee 151
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221929/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einordnung nach TA Lärm Wandsbeker Chaussee (12…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einordnung nach TA Lärm Wandsbeker Chaussee (123(a,b,c), 147, 151) [#221929]
Datum
2. August 2021 14:49
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einordnung nach TA Lärm Wandsbeker Chaussee (123(a,b,c), 147, 151)“ vom 06.06.2021 (#221929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist ist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221929/
Bezirksamt Wandsbek
Sehr Antragsteller/in nach eingehender Recherche bezüglich Ihrer o.g. Anfrage muss ich Ihnen leider mitteilen, da…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
AW: Einordnung nach TA Lärm Wandsbeker Chaussee (123(a,b,c), 147, 151) [#221929]
Datum
5. August 2021 06:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach eingehender Recherche bezüglich Ihrer o.g. Anfrage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass sich deren Verbleich innerhalb unseres Hauses nicht nachvollziehen lässt. Ich möchte Sie daher bitten, diese nochmals zu stellen und direkt an mich zu übersenden. Für die verursachte Mühe und Verzögerung möchte ich mich nochmals ausdrücklich entschuldigen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Untenstehend eine Kopie meiner originalen Anfragen: ich möc…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einordnung nach TA Lärm Wandsbeker Chaussee (123(a,b,c), 147, 151) [#221929]
Datum
14. August 2021 11:22
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Untenstehend eine Kopie meiner originalen Anfragen: ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ordnet Gebiete, unter Punkt 6.1, in unterschiedlich schutzbedürftige Kategorien ein(a-g). Ich bitte sie mir für die folgenden Adressen in 22089 Hamburg die entsprechende Einordnung der Flächen, sowie die Grundlage auf der diese vorgenommen wurde, mitzuteilen: Wandsbeker Chaussee 123 Wandsbeker Chaussee 123a Wandsbeker Chaussee 123b Wandsbeker Chaussee 123c Wandsbeker Chaussee 147 Wandsbeker Chaussee 151 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221929/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Wandsbek
Ihre Anfrage vom 14.08.2021 Sehr Antragsteller/in anbei die Eingangsbestätigung zu Ihrer o.g. Anfrage. Da sich I…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.08.2021
Datum
16. August 2021 07:13
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung_konvertiert.pdf
44,6 KB
image001.png
19,8 KB


Sehr Antragsteller/in anbei die Eingangsbestätigung zu Ihrer o.g. Anfrage. Da sich Ihre ursprüngliche Anfrage nicht nachvollziehen lässt haben Sie bitte Verständnis, dass die Bearbeitungsfrist mit dem Eingangsdatum vom 14.08.2021 beginnt. Mit freundlichem Gruß