Einreichung von Unterlagen für BAföG-Anträge per E-Mail

- Alle gültigen Vorschriften/Dienstanweisungen/Richtlinien/o.ä., die den Umgang Ihrer Behörde mit per E-Mail eingereichten Unterlagen in Zusammenhang mit BAföG-Anträgen betreffen

Zudem bitte ich um folgende Auskünfte:
- Welche technischen Beschränkungen liegen in der EDV in Ihrer Behörde in Bezug auf die erlaubte Dateigröße von Dateianhängen in E-Mails vor?
- Wie wird in Ihrer Behörde mit per E-Mail eingereichten Unterlagen in Zusammenhang mit BAföG-Anträgen verfahren?

Ergebnis der Anfrage

Durch die von der Bundesregierung entworfene neue BAföG-Reform soll eine elektronische Antragseinreichung ohne Schriftformerfordernis möglich werden. Daher wird von einer deutlichen Verbesserung der digitalen Möglichkeiten im Zusammenhang mit BAföG-Antragen ausgegangen und die Anfrage ist somit nicht mehr relevant.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle gültige…
An Studierendenwerk Tübingen - Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einreichung von Unterlagen für BAföG-Anträge per E-Mail [#242440]
Datum
4. März 2022 12:20
An
Studierendenwerk Tübingen - Hohenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle gültigen Vorschriften/Dienstanweisungen/Richtlinien/o.ä., die den Umgang Ihrer Behörde mit per E-Mail eingereichten Unterlagen in Zusammenhang mit BAföG-Anträgen betreffen Zudem bitte ich um folgende Auskünfte: - Welche technischen Beschränkungen liegen in der EDV in Ihrer Behörde in Bezug auf die erlaubte Dateigröße von Dateianhängen in E-Mails vor? - Wie wird in Ihrer Behörde mit per E-Mail eingereichten Unterlagen in Zusammenhang mit BAföG-Anträgen verfahren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Tübingen - Hohenheim
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Studierendenwerk Tübingen - Hohenheim
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. März 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG [#242440] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle gültige…
An Studierendenwerk Tübingen - Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem LIFG [#242440]
Datum
4. März 2022 18:34
An
Studierendenwerk Tübingen - Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle gültigen Vorschriften/Dienstanweisungen/Richtlinien/o.ä., die den Umgang Ihrer Behörde mit per E-Mail eingereichten Unterlagen in Zusammenhang mit BAföG-Anträgen betreffen Zudem bitte ich um folgende Auskünfte: - Welche technischen Beschränkungen liegen in der EDV in Ihrer Behörde in Bezug auf die erlaubte Dateigröße von Dateianhängen in E-Mails vor? - Wie wird in Ihrer Behörde mit per E-Mail eingereichten Unterlagen in Zusammenhang mit BAföG-Anträgen verfahren? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>