Einreise aus Brasilien mit 2x Coronavac, 1xBionTech und Genesung

Die Mutter meiner brasilianischen Freundin ist zweifach mit CoronaVac, einmal mit BioNTech und nach diesen drei Impfungen nun auch Corona genesen (positiver PCR Test liegt vor). Ist eine Einreise nun damit möglich? Es liegt kein wichtiger Einreisegrund vor. Die Coronaeinreiseverordnung (Stand 3. März) ist hier zu unklar m.E.

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  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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André S
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Mutter meiner…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
André S
Betreff
Einreise aus Brasilien mit 2x Coronavac, 1xBionTech und Genesung [#243211]
Datum
14. März 2022 12:18
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Mutter meiner brasilianischen Freundin ist zweifach mit CoronaVac, einmal mit BioNTech und nach diesen drei Impfungen nun auch Corona genesen (positiver PCR Test liegt vor). Ist eine Einreise nun damit möglich? Es liegt kein wichtiger Einreisegrund vor. Die Coronaeinreiseverordnung (Stand 3. März) ist hier zu unklar m.E.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen André S Anfragenr: 243211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243211/
Mit freundlichen Grüßen André S
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr, Ihre unten stehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtli…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Einreise aus Brasilien mit 2x Coronavac, 1xBionTech und Genesung [#243211]
Datum
16. März 2022 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr, Ihre unten stehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Ihre Anfrage ist daher kein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Damit sind zwar die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig, wir haben Ihr Schreiben aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 14. März 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr S., ich nehme Bezug auf Ih…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 14. März 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
16. März 2022 13:49
Status
Sehr geehrter Herr S., ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail und verweise auf die Informationen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html. Eine Einzelfallbewertung durch das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht möglich, bitte haben Sie dafür Verständnis. Mit freundlichen Grüßen