Einreise aus Österreich nach durchgemachter Corona-Infektion

Wir sind im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig und einer unserer Fahrer hat gerade eine Corona-Infektion durchgemacht. Muss er sich nun für die Einreise nach Deutschland auch alle 48 Stunden testen lassen oder reicht die ärztliche Bestätigung über die überstandene Infektion?
Danke vorab!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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Ina Zotz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir sind im gr…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen Details
Von
Ina Zotz
Betreff
Einreise aus Österreich nach durchgemachter Corona-Infektion [#215138]
Datum
15. März 2021 09:14
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir sind im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig und einer unserer Fahrer hat gerade eine Corona-Infektion durchgemacht. Muss er sich nun für die Einreise nach Deutschland auch alle 48 Stunden testen lassen oder reicht die ärztliche Bestätigung über die überstandene Infektion? Danke vorab!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ina Zotz Anfragenr: 215138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215138/ Postanschrift Ina Zotz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ina Zotz

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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
Sehr geehrte Frau Zotz, die Testpflicht von Einreisenden ist geregelt in der bayerischen EQV sowie in der Corona…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
Betreff
AW: Einreise aus Österreich nach durchgemachter Corona-Infektion [#215138]
Datum
15. März 2021 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Zotz, die Testpflicht von Einreisenden ist geregelt in der bayerischen EQV sowie in der CoronaEinreiseV. Dort sind auch Ausnahmetatbestände aufgeführt. Eine durchgemachte Erkrankung oder auch eine vollständige Impfung gehören nicht dazu, d.h. auch nach überstandener Corona-Erkrankung oder Impfung muss ein negativer Test bei Einreise vorgelegt werden, wenn nicht eine der anderen Ausnahmetatbestände greifen. Mit freundlichen Grüßen,