Einreisebeschränkungen für Staaten außerhalb der EU - Rechtsgrundlage

Ich bitte um Übersendung der rechtlichen Grundlage hinsichtlich der vom BMI veröffentlichten Einreisebeschränkungen hinsichtlich der Einreise aus Drittstaaten. Zu finden unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/IV-reisebeschraenkungen-im-aussereuropaeischen-luft-und-seeverkehr-einreisen-aus-drittstaat/wann-ist-die-zwingende-notwendig-der-Einreise-gegeben.html

Wo wurden ggf. europäische Vorgaben in verbindliche rechtliche Beschränkungen umgesetzt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Übersendung d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einreisebeschränkungen für Staaten außerhalb der EU - Rechtsgrundlage [#224734]
Datum
10. Juli 2021 14:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung der rechtlichen Grundlage hinsichtlich der vom BMI veröffentlichten Einreisebeschränkungen hinsichtlich der Einreise aus Drittstaaten. Zu finden unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/IV-reisebeschraenkungen-im-aussereuropaeischen-luft-und-seeverkehr-einreisen-aus-drittstaat/wann-ist-die-zwingende-notwendig-der-Einreise-gegeben.html Wo wurden ggf. europäische Vorgaben in verbindliche rechtliche Beschränkungen umgesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224734/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3083 Sehr Antragsteller/in ich b…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Einreisebeschränkungen für Staaten außerhalb der EU - Rechtsgrundlage [#224734]
Datum
12. Juli 2021 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3083 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> auch wenn ich die Ansicht vertrete, dass erfolgte IFG-Anfragen nicht mit einer zust…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einreisebeschränkungen für Staaten außerhalb der EU - Rechtsgrundlage [#224734]
Datum
4. September 2021 09:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn ich die Ansicht vertrete, dass erfolgte IFG-Anfragen nicht mit einer zustellfähigen Adresse versehen werden müssen, teile ich nachfolgend die angefragten Kontaktdaten zum Az.: 13002/4#3083 mit. Nils König Maximilianstr. 19 10317 Berlin Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Nils König Anfragenr: 224734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224734/