Einreisen Verbot

Hallo, ich wende mich an Sie, um herauszufinden, ob ich durch Deutschland reisen kann? Ich wurde abgeschoben und hatte ein 7-jähriges Einreiseverbot. Meine Einreisesperre ist abgelaufen. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich nach Deutschland kommen und reisen kann.
Ich würde gerne wissen, ob ich auf das Land kommen kann. Ich wurde von der Bundespolizei kontaktiert und sie hat mich angewiesen, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ich bitte Sie zu klären, ob ich ins Land kommen kann und nicht inhaftiert werde.
Ich füge ein Schreiben des Bundes an die Polizei bei:
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Sachbereich 14 - Gefahrenabwehr
Az.: 14 - 21 02 02 - 100

Sehr geehrter Herr Velzys,

seitens der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main wurde kein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen Sie verfügt.

Nach hier vorliegender Information hatte die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechtes bis zum 10. November 2021 bestand. Demnach hätten Sie grundsätzlich wieder das Recht auf Einreise und Aufenthalt als Unionsbürger. Ich bitte Sie jedoch bezüglich der Aktualität dieser Information nochmals Kontakt mit der zuständigen Behörde, dem Landkreis Fulda, aufzunehmen.

Zudem wurden Sie gemäß § 456a Strafprozessordnung (StPO) zum Zwecke Ihrer Abschiebung vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Haftentlassung kommt keinem Straferlass und auch keiner Strafaussetzung zur Bewährung gleich. Vielmehr wird die Strafvollstreckung fortgeführt, falls Sie vor Ablauf der Verjährungsfrist in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren sollten.
Die Sach- und Rechtslage bitte ich Sie, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt zu Aktenzeichen 200 Js 18969/12 zu klären.

Ob eine problemlose Einreise möglich wäre, kann ich Ihnen daher nicht abschließend mitteilen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Justinas Velzys
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, ich we…
An Staatsanwaltschaft Darmstadt Details
Von
Justinas Velzys
Betreff
Einreisen Verbot [#251289]
Datum
13. Juni 2022 11:20
An
Staatsanwaltschaft Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich wende mich an Sie, um herauszufinden, ob ich durch Deutschland reisen kann? Ich wurde abgeschoben und hatte ein 7-jähriges Einreiseverbot. Meine Einreisesperre ist abgelaufen. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich nach Deutschland kommen und reisen kann. Ich würde gerne wissen, ob ich auf das Land kommen kann. Ich wurde von der Bundespolizei kontaktiert und sie hat mich angewiesen, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ich bitte Sie zu klären, ob ich ins Land kommen kann und nicht inhaftiert werde. Ich füge ein Schreiben des Bundes an die Polizei bei: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main Sachbereich 14 - Gefahrenabwehr Az.: 14 - 21 02 02 - 100 Sehr geehrter Herr Velzys, seitens der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main wurde kein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen Sie verfügt. Nach hier vorliegender Information hatte die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechtes bis zum 10. November 2021 bestand. Demnach hätten Sie grundsätzlich wieder das Recht auf Einreise und Aufenthalt als Unionsbürger. Ich bitte Sie jedoch bezüglich der Aktualität dieser Information nochmals Kontakt mit der zuständigen Behörde, dem Landkreis Fulda, aufzunehmen. Zudem wurden Sie gemäß § 456a Strafprozessordnung (StPO) zum Zwecke Ihrer Abschiebung vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Haftentlassung kommt keinem Straferlass und auch keiner Strafaussetzung zur Bewährung gleich. Vielmehr wird die Strafvollstreckung fortgeführt, falls Sie vor Ablauf der Verjährungsfrist in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren sollten. Die Sach- und Rechtslage bitte ich Sie, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt zu Aktenzeichen 200 Js 18969/12 zu klären. Ob eine problemlose Einreise möglich wäre, kann ich Ihnen daher nicht abschließend mitteilen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justinas Velzys Anfragenr: 251289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251289/ Postanschrift Justinas Velzys << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justinas Velzys

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!