Einreisen Verbot
Hallo, ich wende mich an Sie, um herauszufinden, ob ich durch Deutschland reisen kann? Ich wurde abgeschoben und hatte ein 7-jähriges Einreiseverbot. Meine Einreisesperre ist abgelaufen. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich nach Deutschland kommen und reisen kann.
Ich würde gerne wissen, ob ich auf das Land kommen kann. Ich wurde von der Bundespolizei kontaktiert und sie hat mich angewiesen, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Ich bitte Sie zu klären, ob ich ins Land kommen kann und nicht inhaftiert werde.
Ich füge ein Schreiben des Bundes an die Polizei bei:
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Sachbereich 14 - Gefahrenabwehr
Az.: 14 - 21 02 02 - 100
Sehr geehrter Herr Velzys,
seitens der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main wurde kein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen Sie verfügt.
Nach hier vorliegender Information hatte die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechtes bis zum 10. November 2021 bestand. Demnach hätten Sie grundsätzlich wieder das Recht auf Einreise und Aufenthalt als Unionsbürger. Ich bitte Sie jedoch bezüglich der Aktualität dieser Information nochmals Kontakt mit der zuständigen Behörde, dem Landkreis Fulda, aufzunehmen.
Zudem wurden Sie gemäß § 456a Strafprozessordnung (StPO) zum Zwecke Ihrer Abschiebung vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Haftentlassung kommt keinem Straferlass und auch keiner Strafaussetzung zur Bewährung gleich. Vielmehr wird die Strafvollstreckung fortgeführt, falls Sie vor Ablauf der Verjährungsfrist in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren sollten.
Die Sach- und Rechtslage bitte ich Sie, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Darmstadt zu Aktenzeichen 200 Js 18969/12 zu klären.
Ob eine problemlose Einreise möglich wäre, kann ich Ihnen daher nicht abschließend mitteilen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. Juni 2022
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15. Juli 2022
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