Nicht-öffentliche Anhänge:
Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2024, mit der Sie u. a. um Informationen zur geplanten zentralen Kontrolleinheit für den Vollzug des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in Bayern ersuchen.
Die Bayerische Staatsregierung lehnt das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes und der Suchtprävention entschieden ab. Darüber hinaus verstößt der Gesetzentwurf klar gegen völkerrechtlich bindende UN-Übereinkommen. Auch die Vereinbarkeit mit Europarecht erscheint insbesondere im Hinblick auf große Anbauvereinigungen äußerst zweifelhaft, denn die EU-Mitgliedstaaten sind grundsätzlich zur Bekämpfung und Kriminalisierung des illegalen Handels mit Drogen verpflichtet.
Die Bayerische Staatsregierung wird sich vor diesem Hintergrund weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, das Legalisierungsvorhaben der Bundesregierung zu stoppen oder zumindest die drohenden gravierenden negativen Folgen so weit wie möglich abzumildern.
Wir weisen darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren zum KCanG derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Der Bundestag hat das Gesetz am 23.02.2024 in 2. / 3. Lesung beschlossen. Die Behandlung im zweiten Durchgang des Bundesrats ist für den 22.03.2024 avisiert. Bayern wird im Bundesrat einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einbringen, das Gesetz vollständig zu stoppen.
Sollte das Gesetz dennoch in Kraft treten, wird Bayern eine zentrale Kontrolleinheit einrichten, um durch einen strengen Gesetzesvollzug den Konsum dieser gefährlichen Droge dennoch möglichst einzudämmen. Die Details zum Aufbau der Einheit werden derzeit erarbeitet. Wir bitten daher um Verständnis, dass aufgrund der laufenden behördeninternen Beratungen zu den von Ihnen angefragten Detailinformationen noch nicht öffentlich Auskunft gegeben werden kann und verweisen auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz.
Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass die zentrale Kontrolleinheit die Anbauvereinigungen, in denen der gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Anbau und die Abgabe von Cannabis erfolgen soll, engmaschig kontrollieren wird. Dies bezieht sich auf die Einhaltung der vielfältigen Vorgaben, die das KCanG für Anbauvereinigungen vorsieht, wie z. B. den Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter, die Einhaltung des Mindestabstands zu bestimmten Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie die Dokumentationsvorschriften. Etwaige Verstöße der Anbauvereinigungen gegen die Vorgaben des KCanG werden von der zentralen Kontrolleinheit konsequent geahndet werden.
Soweit Sie sich nach Maßnahmen der Staatsregierung zur Suchtprävention erkundigen, können wir Ihnen außerdem Folgendes mitteilen: Parallel zum strikten Vollzug des KCanG wird Bayern die Suchtprävention konsequent ausbauen. Allein in diesem Jahr investiert Bayern mehr als acht Millionen Euro in Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote.
Bereits im November 2022 hat das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) ein Projekt zur Cannabisprävention an bayerischen Schulen in den Jahrgangsstufen 8 und 9 gestartet.
In enger Abstimmung mit dem Präventionsbeauftragten des StMGP für psychische Gesundheit und Sucht, Professor Marcel Romanos, sind darüber hinaus weitere Maßnahmen in Planung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen