Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit für den strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes

-Einsatzbeginn der Kontrolleinheit
-Personalstärke der Kontrolleinheit
-Einsatzmöglichkeiten und Befugnisse der Kontrolleinheit
-bisher eingeleitete juristische Schritte gegen die Freigabe von Cannabis
-Information über den zusätzlichen Ausbau der Cannabis-Präventionprogramme in Bayern seit dem 28.09.23 (vgl. PRESSEMITTEILUNG Nr.324/GP)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Einsatzbeginn der Kontrolleinheit…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einrichtung einer zentralen Kontrolleinheit für den strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes [#300707]
Datum
21. Februar 2024 09:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Einsatzbeginn der Kontrolleinheit -Personalstärke der Kontrolleinheit -Einsatzmöglichkeiten und Befugnisse der Kontrolleinheit -bisher eingeleitete juristische Schritte gegen die Freigabe von Cannabis -Information über den zusätzlichen Ausbau der Cannabis-Präventionprogramme in Bayern seit dem 28.09.23 (vgl. PRESSEMITTEILUNG Nr.324/GP)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 300707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300707/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
[#300707]; Ihre Nachricht vom 21.02.2024; Az.: GK4-A0140-2024/570 Sehr << Antragsteller:in >> vielen …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
[#300707]; Ihre Nachricht vom 21.02.2024; Az.: GK4-A0140-2024/570
Datum
5. März 2024 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
153,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2024, mit der Sie u. a. um Informationen zur geplanten zentralen Kontrolleinheit für den Vollzug des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) in Bayern ersuchen. Die Bayerische Staatsregierung lehnt das Vorhaben der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis aus Gründen des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes und der Suchtprävention entschieden ab. Darüber hinaus verstößt der Gesetzentwurf klar gegen völkerrechtlich bindende UN-Übereinkommen. Auch die Vereinbarkeit mit Europarecht erscheint insbesondere im Hinblick auf große Anbauvereinigungen äußerst zweifelhaft, denn die EU-Mitgliedstaaten sind grundsätzlich zur Bekämpfung und Kriminalisierung des illegalen Handels mit Drogen verpflichtet. Die Bayerische Staatsregierung wird sich vor diesem Hintergrund weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, das Legalisierungsvorhaben der Bundesregierung zu stoppen oder zumindest die drohenden gravierenden negativen Folgen so weit wie möglich abzumildern. Wir weisen darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren zum KCanG derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Der Bundestag hat das Gesetz am 23.02.2024 in 2. / 3. Lesung beschlossen. Die Behandlung im zweiten Durchgang des Bundesrats ist für den 22.03.2024 avisiert. Bayern wird im Bundesrat einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einbringen, das Gesetz vollständig zu stoppen. Sollte das Gesetz dennoch in Kraft treten, wird Bayern eine zentrale Kontrolleinheit einrichten, um durch einen strengen Gesetzesvollzug den Konsum dieser gefährlichen Droge dennoch möglichst einzudämmen. Die Details zum Aufbau der Einheit werden derzeit erarbeitet. Wir bitten daher um Verständnis, dass aufgrund der laufenden behördeninternen Beratungen zu den von Ihnen angefragten Detailinformationen noch nicht öffentlich Auskunft gegeben werden kann und verweisen auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz. Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass die zentrale Kontrolleinheit die Anbauvereinigungen, in denen der gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Anbau und die Abgabe von Cannabis erfolgen soll, engmaschig kontrollieren wird. Dies bezieht sich auf die Einhaltung der vielfältigen Vorgaben, die das KCanG für Anbauvereinigungen vorsieht, wie z. B. den Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter, die Einhaltung des Mindestabstands zu bestimmten Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie die Dokumentationsvorschriften. Etwaige Verstöße der Anbauvereinigungen gegen die Vorgaben des KCanG werden von der zentralen Kontrolleinheit konsequent geahndet werden. Soweit Sie sich nach Maßnahmen der Staatsregierung zur Suchtprävention erkundigen, können wir Ihnen außerdem Folgendes mitteilen: Parallel zum strikten Vollzug des KCanG wird Bayern die Suchtprävention konsequent ausbauen. Allein in diesem Jahr investiert Bayern mehr als acht Millionen Euro in Suchtpräventions- und Suchthilfeangebote. Bereits im November 2022 hat das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) ein Projekt zur Cannabisprävention an bayerischen Schulen in den Jahrgangsstufen 8 und 9 gestartet. In enger Abstimmung mit dem Präventionsbeauftragten des StMGP für psychische Gesundheit und Sucht, Professor Marcel Romanos, sind darüber hinaus weitere Maßnahmen in Planung. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen