Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK)

Es wird Bezug genommen auf den Pressebericht über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die ZELK (https://bks-portal.rlp.de/organisation/mdi/aktuelles/landesvorhaltung-ist-teil-von-gut-aufgestelltem-katastrophenschutz) sowie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Wefelscheid zum Personalüberlassungsvertrag mit der m2a artitude GmbH.

Sie haben angegeben, dass mit der m2a artitude eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15% vereinbart wurde.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, welche Verwaltungskostenpauschale mit den Hilfsorganisationen / ZELK vereinbart wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird Bezug genommen auf den Pre…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK) [#277749]
Datum
1. Mai 2023 23:19
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird Bezug genommen auf den Pressebericht über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die ZELK (https://bks-portal.rlp.de/organisation/mdi/aktuelles/landesvorhaltung-ist-teil-von-gut-aufgestelltem-katastrophenschutz) sowie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Wefelscheid zum Personalüberlassungsvertrag mit der m2a artitude GmbH. Sie haben angegeben, dass mit der m2a artitude eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15% vereinbart wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, welche Verwaltungskostenpauschale mit den Hilfsorganisationen / ZELK vereinbart wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 277749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277749/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK)“ vom 01.05.…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK) [#277749]
Datum
5. Dezember 2023 12:48
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK)“ vom 01.05.2023 (#277749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ihrem Antrag vom auf Auskunft b…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Einrichtung Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK) [#277749]
Datum
11. Dezember 2023 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ihrem Antrag vom auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, wir hiermit voll entsprochen. Ihr Anfragetext lautete: Es wird Bezug genommen auf den Pressebericht über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die ZELK (https://bks-portal.rlp.de/organisation/mdi/aktuelles/landesvorhaltung-ist-teil-von-gut-aufgestelltem-katastrophenschutz) sowie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Wefelscheid zum Personalüberlassungsvertrag mit der m2a artitude GmbH. > > Sie haben angegeben, dass mit der m2a artitude eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15% vereinbart wurde. > > Vor diesem Hintergrund frage ich das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, welche Verwaltungskostenpauschale mit den Hilfsorganisationen / ZELK vereinbart wurde. Antwort: Die rheinland-pfälzischen Hilfsorganisationen erhalten für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz durch den Betrieb von "Zentralen Einrichtungen Landesvorhaltung Katastrophenschutz (ZELK)" keine Verwaltungskostenpauschale. Es wurde auch keine diesbezügliche Verwaltungskostenpauschale vereinbart. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich sehr gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen