Einrichtung Park-/Halteverbot Wiedbachstraße, Niederbieber
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Kalenderwoche 23/2022 soll in Neuwied-Niederbieber in der Wiedbachstraße/L255 im Bereich von der Kreuzung Neuer Weg bis ca. zur Hausnummer 13 ein Park- oder Halteverbot eingerichtet werden. Dazu habe ich folgende Fragen an die zuständige Behörde:
1.) Gründe
a. Was sind die Gründe für die o. g. Maßnahme?
b. Gab es Beschwerden von Anwohnern/Verkehrsteilnehmern zur vorherigen Situation?
c. Wenn ja: Wie viele Personen haben sich beschwert und über welche konkrete Situation wurde sich beschwert?
2.) Öffentlichkeits-/Anwohnerbeteiligung
a. Wurden weitere öffentliche Stellen (insbesondere der Ortsbeirat Niederbieber) bei der Beratung über die Einrichtung der neuen Maßnahme mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
b. Wurden Anwohner/Anlieger bei der Beratung über die Einrichtung der neuen Maßnahme mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
3.) Verhältnismäßigkeit
a. Die Einrichtung eines Halte- oder Parkverbotes stellt einen wesentlichen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG.) der Anwohner und Anlieger sowie in den Gemeingebrauch einer öffentlichen Straße dar und soll nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf das notwendige Mindestmaß in örtlicher und zeitlicher Ausdehnung begrenzt werden. Inwiefern wurden diese Vorschriften geprüft und berücksichtigt?
b. Wurden mildere Mittel, zum Beispiel die Markierung fester Parktaschen oder Sperrflächen, in Betracht gezogen? Wenn nein, warum nicht?
c. Welche der sonstigen Maßstäbe der Verhältnismäßigkeitsprüfung (Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit), die der Gesetzgeber für alle Gesetze, Verwaltungsakte, Satzungen und Verordnungen auferlegt hat, wurden berücksichtig?
4.) Verkehrssicherheit
a. Der Wegfall natürlicher Hindernisse (geparkte Fahrzeuge) auf einer stark befahrenen Straße (L255) hat zweifellos eine Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf der genannten Straße zur Folge. Der vorherrschenden wissenschaftlichen Meinung zufolge (vgl. TU Dresden Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr
Fakultät für Verkehrswissenschaften „Friedrich List“: Modelle zur Beschreibung des Geschwindigkeitsverhaltens auf Stadtstraßen und dessen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit auf Grundlage der Straßengestaltung, Dr. Hagen Schüller) hat die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit wesentlichen Einfluss auf die Unfallhäufigkeit und -schwere. Insbesondere sind in diesem Fall Personen- und Sachschäden durch Unfälle bei Fußgängerquerungen der Straße (insbesondere zum Lebensmittel-Einkaufsmarkt am Ortseingang), das Touchieren von Zweiradfahrern durch zu geringen Abstand und Auffahrunfälle beim Einbiegen von Fahrzeugen in Grundstücks- und Gewerbezufahrten (insbesondere der Tankstelle) zu erwarten. Sind diese Effekte bei der Einrichtung der Maßnahme bedacht worden? Wenn nein, warum nicht?
b. Gibt es Planungen, diesen Effekten entgegenzuwirken? Wenn ja, wann sollen diese eingerichtet werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum5. Juni 2022
-
9. Juli 2022
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!