Einrichtung Spendenkonto für militärische Unterstützung der Ukraine

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

- Informationen darüber, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und sonstigen Faktoren (Wirtschaftlichkeit, Verwaltungskosten, etc.) bei der Einrichtung eines Spendenkontos bei der Bundesbank für die militärische Unterstützung der Ukraine beachtet werden müssten.
- Erkenntnisse über die Spendenbereitschaft deutscher/europäischer Bürgerinnen und Bürger, aber auch der deutschen/europäischen Privatwirtschaft, für den Kauf von Rüstungsgütern zur militärischen Unterstützung der Ukraine.

Zur weiteren Erläuterung:
Bei der Bundeskasse Halle gibt es bereits das Schuldentilgungskonto des Bundes. Was verhindert die Einrichtung eines weiteren Spendenkontos, dessen Geld zweckgebunden für die Lieferung von Rüstungsgütern an die Ukraine verwendet werden muss?
Laut Estlands Verteidigungsminister Hanno Pevkur ist die Unterstützung der Ukraine mit Artilleriemunition derzeit nicht durch die Verfügbarkeit von Munition sondern durch die Finanzierungslage limitiert ("As for ammunition, funding is currently the bigger concern rather than the availability of munitions.") [1].

[1] https://news.postimees.ee/7986347/postimees-in-ukraine-estonia-knows-where-to-purchase-two-billion-euros-worth-of-shells-for-ukraine

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Niklas Netter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen darüber, welche recht…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Niklas Netter
Betreff
Einrichtung Spendenkonto für militärische Unterstützung der Ukraine [#304966]
Datum
4. April 2024 07:46
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und sonstigen Faktoren (Wirtschaftlichkeit, Verwaltungskosten, etc.) bei der Einrichtung eines Spendenkontos bei der Bundesbank für die militärische Unterstützung der Ukraine beachtet werden müssten. - Erkenntnisse über die Spendenbereitschaft deutscher/europäischer Bürgerinnen und Bürger, aber auch der deutschen/europäischen Privatwirtschaft, für den Kauf von Rüstungsgütern zur militärischen Unterstützung der Ukraine. Zur weiteren Erläuterung: Bei der Bundeskasse Halle gibt es bereits das Schuldentilgungskonto des Bundes. Was verhindert die Einrichtung eines weiteren Spendenkontos, dessen Geld zweckgebunden für die Lieferung von Rüstungsgütern an die Ukraine verwendet werden muss? Laut Estlands Verteidigungsminister Hanno Pevkur ist die Unterstützung der Ukraine mit Artilleriemunition derzeit nicht durch die Verfügbarkeit von Munition sondern durch die Finanzierungslage limitiert ("As for ammunition, funding is currently the bigger concern rather than the availability of munitions.") [1]. [1] https://news.postimees.ee/7986347/postimees-in-ukraine-estonia-knows-where-to-purchase-two-billion-euros-worth-of-shells-for-ukraine
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Niklas Netter Anfragenr: 304966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304966/ Postanschrift Niklas Netter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Niklas Netter

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Netter, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 4. April 2024 bei der Deutschen Bundesbank (W…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Einrichtung Spendenkonto für militärische Unterstützung der Ukraine [#304966]
Datum
4. April 2024 08:09
Status
Warte auf Antwort
ecblank.gif
45 Bytes
graycol.gif
105 Bytes


Sehr geehrter Herr Netter, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 4. April 2024 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen