Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen

Informationen zu den Regelungen für die Kostenbeteiligung von Kommunen/ Kreisen für die Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen. Was sind die Voraussetzungen, damit ein Vorhaben als prioritär eingestuft wird und vollständig vom Land finanziert wird? Grund der Anfrag: Vorbereitung eines Ratsbeschlusses.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
Ulrich Dietz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Ulrich Dietz
Betreff
Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]
Datum
15. Oktober 2020 11:44
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Regelungen für die Kostenbeteiligung von Kommunen/ Kreisen für die Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen. Was sind die Voraussetzungen, damit ein Vorhaben als prioritär eingestuft wird und vollständig vom Land finanziert wird? Grund der Anfrag: Vorbereitung eines Ratsbeschlusses.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Dietz Anfragenr: 200847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200847/ Postanschrift Ulrich Dietz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Dietz
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Dietz, Ihre Anfrage ist mir als Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Land…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]
Datum
22. Oktober 2020 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dietz, Ihre Anfrage ist mir als Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landesbetrieb Straßenbau NRW zugegangen. Ihre Anfrage ist darauf gerichtet, Informationen über Normen/Regelungen über Kostenbeteiligungen und die Voraussetzungen für Priorisierungen hinsichtlich Finanzierungen zur Vorbereitung eines Ratsbeschlusses zu erhalten. Sie stützen Ihren Auskunftsanspruch auf die Regelungen des IFG/UIG. Die von Ihnen beanspruchten Informationen entsprechen nicht dem Geltungsbereich der Informationsgesetze. Herausgebefähige Informationen sind vielmehr solche, die aktenkundige, d.h. amtliche Inhalte umfassen, welche nach Vorliegen entsprechender Voraussetzungen in der vorliegenden Form herausgegeben werden können (vgl. § 3 IFG NRW). Von Ihnen werden jedoch Auskünfte über anzuwendende Rechtsnormen begehrt. Dies gehört nicht zum Schutzkreis der Informationsgesetze. Solche Informationen sind von Ihnen anderweitig zu beschaffen, ob über auskunftsbefugte Personen (z.B. Rechtsanwälte) oder, wie sie im Hinblick auf einen vorzubereitenden Ratsbeschluss angeben, möglicher Weise über der Verwaltung Ihrer Behörde. Ich bedauere daher, von hier aus Ihrem Antrag nicht entsprechen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Bach, Manfred möchte die Nachricht "WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Rückruf: WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]
Datum
22. Oktober 2020 08:55
Status
Bach, Manfred möchte die Nachricht "WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]" zurückrufen.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Dietz, Ihre Anfrage ist mir als Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Land…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]
Datum
22. Oktober 2020 09:01
Status
Sehr geehrter Herr Dietz, Ihre Anfrage ist mir als Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landesbetrieb Straßenbau NRW zugegangen. Ihre Anfrage ist darauf gerichtet, Informationen über Normen/Regelungen über Kostenbeteiligungen und die Voraussetzungen für Priorisierungen hinsichtlich Finanzierungen zur Vorbereitung eines Ratsbeschlusses zu erhalten. Sie stützen Ihren Auskunftsanspruch auf die Regelungen des IFG/UIG. Die von Ihnen beanspruchten Informationen entsprechen nicht dem Geltungsbereich der Informationsgesetze. Herausgebefähige Informationen sind vielmehr solche, die aktenkundige, d.h. amtliche Inhalte, umfassen, welche nach Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, in der vorliegenden Form herausgegeben werden können (vgl. § 3 IFG NRW). Von Ihnen werden jedoch Auskünfte über anzuwendende Rechtsnormen begehrt. Dies gehört nicht zum Schutzkreis der Informationsgesetze. Solche Informationen sind von Ihnen anderweitig zu beschaffen, ob über auskunftsbefugte Personen (Rechtsanwälte) oder, wie sie im Hinblick auf einen vorzubereitenden Ratsbeschluss angeben, möglicher Weise seitens der Verwaltung Ihrer Behörde. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Bach, Manfred möchte die Nachricht "WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Rückruf: WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]
Datum
22. Oktober 2020 09:02
Status
Bach, Manfred möchte die Nachricht "WG: Einrichtung von Kreisverkehren auf Landes- und Kreisstraßen [#200847]" zurückrufen.