Einrichtung von Tempo 30 im Bereich von Hamburger Grundschulen

Wenn es um die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr geht, kann man nie genug tun. Trotz viele Kampagnen und Versprechen verweigert die Polizei Hamburg in Bereichen von Schulen immer wieder die Einrichtung von Tempo 30 und beruft sich dabei auf geltende gesetzliche Regelungen. Dazu habe ich ein paar Nachfragen.
1. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 in der Richardstraße von Blumenau bis Eilbeker Weg im Bereich der Schule Richardstraße?
2. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 in der Semperstraße von Forsmannstraße bis Geibelstraße im Bereich der Schule Forsmannstraße?
3. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 in der Carl-Cohn-Straße von Hindenburgstraße bis Ohlsdorfer Straße im Bereich der Schule Carl-Cohn-Straße?
4. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 im Winterhuder Weg von Herderstraße bis Hofweg im Bereich der Schule auf der Uhlenhorst?
5. Warum wurde in der Scharbeutzer Straße im Bereich der Schule Rahlstedter Höhe kein Tempo 30 angeordnet?
6. Warum wurde in der Friedrichsberger Straße im Bereich der Adolph-Schönfelder-Schule kein Tempo 30 angeordnet?
7. Warum wurde im Rübenkamp im Bereich der Genslerstraße kein Tempo 30 angeordnet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2014
  • Frist
    18. Juli 2014
  • Kosten dieser Information:
    112,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Einrichtung von Tempo 30 im Bereich von Hamburger Grundschulen [#6573]
Datum
16. Juni 2014 14:24
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wenn es um die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr geht, kann man nie genug tun. Trotz viele Kampagnen und Versprechen verweigert die Polizei Hamburg in Bereichen von Schulen immer wieder die Einrichtung von Tempo 30 und beruft sich dabei auf geltende gesetzliche Regelungen. Dazu habe ich ein paar Nachfragen. 1. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 in der Richardstraße von Blumenau bis Eilbeker Weg im Bereich der Schule Richardstraße? 2. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 in der Semperstraße von Forsmannstraße bis Geibelstraße im Bereich der Schule Forsmannstraße? 3. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 in der Carl-Cohn-Straße von Hindenburgstraße bis Ohlsdorfer Straße im Bereich der Schule Carl-Cohn-Straße? 4. Was sind die Gründe für die Einrichtung von Tempo 30 im Winterhuder Weg von Herderstraße bis Hofweg im Bereich der Schule auf der Uhlenhorst? 5. Warum wurde in der Scharbeutzer Straße im Bereich der Schule Rahlstedter Höhe kein Tempo 30 angeordnet? 6. Warum wurde in der Friedrichsberger Straße im Bereich der Adolph-Schönfelder-Schule kein Tempo 30 angeordnet? 7. Warum wurde im Rübenkamp im Bereich der Genslerstraße kein Tempo 30 angeordnet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Anfrage_Transparenzgesetz_Tempo 30 vor Schulen Sehr geehrter Kahnt, anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Verke…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Anfrage_Transparenzgesetz_Tempo 30 vor Schulen
Datum
20. Juni 2014 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Kahnt, anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Verkehrsdirektion 5 (Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Polizei Hamburg) zu Ihrer Anfrage nach dem Transparenzgesetz i.S. "Einrichtung von Tempo 30 im Bereich von Hamburger Grundschulen". Zu Ihrer Information habe ich noch die Richtlinie zur Sicherung des Umfeldes von Schulen beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Anfrage_Transparenzgesetz_Tempo 30 vor Schulen Sehr geehrter Herr Kahnt, die Ihnen z.K. übersandte Fachanweisung …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Anfrage_Transparenzgesetz_Tempo 30 vor Schulen
Datum
20. Juni 2014 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, die Ihnen z.K. übersandte Fachanweisung ist ein mit der Schulbehörde abgestimmter Erlass der obersten Landesbehörde. Dazu ist leider anzumerken, dass diese Fachanweisung schon länger überarbeitungsbedürftig ist, weil sie nach den heutigen rechtlichem Rahmenbedingungen eher zu weit gehende Verkehrsbeschränkungen ermöglicht. Sollte der Erlass im Einzelfall von der örtlich zuständigen Behörde einmal nicht genau beachtet worden sein, was bei solchen Regelungen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ausgeschlossen werden kann, muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich daraus für andere Örtlichkeiten prinzipiell nichts herleiten lässt. Schlechte Beispiele können nicht als Vorbild herangezogen werden, erst Recht nicht unter dem Gleichbehandlungsaspekt. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage i.S. Informationen zur Schulwegsicherung Sehr geehrter Herr Kahnt, anbei erhalten Sie unser Schreiben…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage i.S. Informationen zur Schulwegsicherung
Datum
27. Juni 2014 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, anbei erhalten Sie unser Schreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Transparenzgesetz i.S. Informationen zur Schulwegsicherung. Bitte entnehmen Sie dem Schreiben die weitere Vorgehensweise. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Gercke Verkehrsdirektion 51/Zentrale Straßenverkehrsbehörde Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Tel. 040 4286 55412 Fax 040 4286 55419 email <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Michael Kahnt
AW: Ihre Anfrage i.S. Informationen zur Schulwegsicherung [#6573] Sehr geehrte Damen und Herren, die Verkehrsdir…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Ihre Anfrage i.S. Informationen zur Schulwegsicherung [#6573]
Datum
27. Juni 2014 13:34
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Verkehrsdirektion VD 511 hat bereits am 20. Juni 2014 auf meine Anfrage zumindest teilweise geantwortet. Die Anfrage war dafür für mich abgeschlosssen. Warum sich jetzt zur weiteren Bearbeitung der schon abgeschlossenen Anfrage eine Gebühr ergeben soll, ist mir nicht verständlich. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 6573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre 2 Anfragen i.S. Transparenzgesetz Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre email vom 27.06.2014, 13.34 h, an die Postst…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre 2 Anfragen i.S. Transparenzgesetz
Datum
30. Juni 2014 10:43
Status
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre email vom 27.06.2014, 13.34 h, an die Poststelle der BIS, Amt A, wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Sie haben in Ihrer email vom 16.06.2014 diverse Fragen zum Thema "Einrichtung von Tempo 30 im Bereich von Hamburger Grundschulen (#6573)" an die Poststelle der BIS Amt A gestellt. Diese Anfrage wurde durch mich am 20.06.2014 um 14.10 h und mit einer Zusatzauskunft durch das BIS Amt A (Herrn Schubert) vom gleichen Tag um 16.01 h beantwortet und ist Gebührenfrei. Am 23.06.2014 ging bei der Poststelle Amt A eine neuerliche Anfrage von Ihnen zum Thema "Schulwegsicherung in Hamburg (#6612)" ein. Dazu erhielten Sie am 27.06.2014 um 13.18 h von mir eine email, in der ich Ihnen die weitere Vorgehensweise in Bezug auf diese zweite Anfrage darlegte. Insofern bearbeiten wir zurzeit von Ihnen zwei unterschiedliche Anträge auf Informationszugang nach dem HambTG. Ihre email vom 27.06.2014 ist mir deshalb nicht verständlich. Ist Ihre zweite email vom 23.06.2014 damit gegenstandslos? Wäre das der Fall, würden keine Gebühren anfallen. Bitte teilen Sie mir mit, wie weiter verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Kahnt
AW: Ihre 2 Anfragen i.S. Transparenzgesetz [#6573] Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich bereits mitgeteilt hat…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Ihre 2 Anfragen i.S. Transparenzgesetz [#6573]
Datum
30. Juni 2014 10:56
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich bereits mitgeteilt hatte ist meine Anfrage "Einrichtung von Tempo 30 im Bereich von Hamburger Grundschulen [#6573]" abgeschlossen. Bezüglich meiner Anfrage "Schulwegsicherung in Hamburg (#6612)" habe ich von Herrn Pohlmann die Antwort erhalten, dass diese an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde. Eine Beantwortung gab es bisher nicht. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 6573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>