Einsatz an der Warburger Straße

Die Höhe der Kosten des Einsatzes nach einem Ladendiebstahl in der Warburger Straße, welcher in der Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/55625/4690637 vom 27.08.2020 beschrieben wird.

Falls möglich bitte aufgeteilt in einzelne Posten (Personal, Einsatzmittel, usw).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz an der Warburger Straße [#196191]
Datum
28. August 2020 13:44
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Höhe der Kosten des Einsatzes nach einem Ladendiebstahl in der Warburger Straße, welcher in der Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/55625/4690637 vom 27.08.2020 beschrieben wird. Falls möglich bitte aufgeteilt in einzelne Posten (Personal, Einsatzmittel, usw).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196191/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz an der Warburger Straße“ vom 28.08.2020 …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz an der Warburger Straße [#196191]
Datum
30. September 2020 12:16
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz an der Warburger Straße“ vom 28.08.2020 (#196191) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196191/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 28.09.2020 wurde dem zuständigen Sachbearbeiter zugestellt. Durch d…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
AW: Einsatz an der Warburger Straße [#196191]
Datum
1. Oktober 2020 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 28.09.2020 wurde dem zuständigen Sachbearbeiter zugestellt. Durch die Krankheits- und Urlaubssituation konnte Ihre Anfrage noch nicht bearbeitet werden. Wir bitten Sie um Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz an der Warburger Straße“ vom 28.08.2020 …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz an der Warburger Straße [#196191]
Datum
21. Oktober 2020 23:24
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz an der Warburger Straße“ vom 28.08.2020 (#196191) wurde von Ihnen auch nach Nachfrage bisher nicht beantwortet. Sie haben die gesetzliche Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196191/

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben über das Internetportal "fragdenstaat" Informationen nach dem In…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
Einsatz an der Warburger Straße
Datum
26. Oktober 2020 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
17,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben über das Internetportal "fragdenstaat" Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)über die Kosten eines Polizeieinsatzes an der Warburger Straße im August in Paderborn erbeten. Im Einzelnen ging es Ihnen um folgendes: "Die Höhe der Kosten des Einsatzes nach einem Ladendiebstahl in der Warburger Straße, welcher in der Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/55625/4690637 vom 27.08.2020 beschrieben wird. Falls möglich bitte aufgeteilt in einzelne Posten (Personal, Einsatzmittel, usw.)." In der Sache kann Ihnen diese Frage nicht beantwortet werden, weil dazu keine Daten erhoben wurden und somit nicht vorliegen. Es besteht auch keine behördliche Verpflichtung, nicht vorhandene Daten im Nachhinein zu beschaffen oder zu rekonstruieren, weil das nicht im Sinne des § 1 IFG NRW ist. Dieser stellt ausschließlich auf entsprechende, vorhandene behördliche Daten ab (so auch Infobroschüre "Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen" der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW). Mit freundlichen Grüßen