Einsatz Dekon-P im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021

- Wie viele der bundesweit stationierten GW Dekon-P wurden im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021 alarmiert?
- In welchen Ortsgemeinden kamen diese zum Einsatz?
- Über welchen Zeitraum erstreckte sich deren Einsatz?
- Wie viele der alarmierten GW Dekon-P wurden von Feuerwehren aus RLP zum Einsatz gebracht?
- Von welchen Gefahrstoffzügen wurden diese zum Einsatz gebracht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 2 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele de…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Einsatz Dekon-P im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021 [#261191]
Datum
17. Oktober 2022 20:42
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele der bundesweit stationierten GW Dekon-P wurden im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021 alarmiert? - In welchen Ortsgemeinden kamen diese zum Einsatz? - Über welchen Zeitraum erstreckte sich deren Einsatz? - Wie viele der alarmierten GW Dekon-P wurden von Feuerwehren aus RLP zum Einsatz gebracht? - Von welchen Gefahrstoffzügen wurden diese zum Einsatz gebracht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 261191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261191/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die angefragten Informationen nicht vorlie…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Einsatz Dekon-P im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021 [#261191]
Datum
27. April 2023 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die angefragten Informationen nicht vorliegen. Anforderungen von rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzeinheiten durch die Koordinierungsstelle der ADD richten sich im Allgemeinen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit, mit welchen Einheiten sie die angeforderten Fähigkeiten zu Verfügung stellen und führen die Alarmierung selbstständig bzw. über die jeweilige Leitstelle durch. Ich verweise an dieser Stelle auch auf meine Antwort zu Ihrer Anfrage #261146 (Alarmierung der DLRG OG Bad Marienberg) Anfragen an andere Bundesländer wurden über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) gesteuert. Diese haben, analog zur Vorgehensweise innerhalb von Rheinland-Pfalz, in eigener Verantwortung entsprechende Einheiten zusammengestellt und alarmiert. Die verfügbaren Einheiten wurden entsprechend der Erfordernisse den Einsatzabschnitten zugewiesen und durch die Abschnittsleitungen in eigener Verantwortung im jeweiligen Bereich eingesetzt. Eine zentrale Erfassung, wann welche Einheit an welchem Ort eingesetzt war, ist nicht erfolgt. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatz Dekon-P im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021“ [#261191]
Datum
3. Mai 2023 12:40
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261191/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil aus dem von der ADD zur Verfügung gestellten Auszug des Einsatztagebuches vom 24.07.2021 hervorgeht, dass diese Informationen der ADD (als Einsatzleitung nach § 24 LBKG) vorliegen. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass es wenig glaubhaft erscheint, dass die Einsatzleitung keinen Überblick über die eingesetzten Dekon-P habe. Kernaufgabe der Einsatzleitung ist es, Einsatzmaßnahmen aufgrund eines permanent aktualisierten Lagebildes zu koordinieren. Hier gehört selbstverständlich der Einsatz von Dekon-P als zentrale Kernkomponente bei Großschadenslagen dazu. Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt ist, dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen. Hierfür wird die ADD aufgefordert, einen rechtsmittelfähigen Bescheid auszustellen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 261191.pdf Anfragenr: 261191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261191/