Einsatz der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Das Schreiben, welches an die jeweiligen Präsidenten der entsprechenden Gerichte oder Mittelbehörden versendet wurde und den Einsatz der Rechtsprechungsdatenbank regelt.

- Die allgemeine Grundlagen für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und die Empfehlungen des Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wann die entsprechenden Gerichte zu einer Veröffentlichung verpflichtet sind.

- Den Vertrag des Landes Baden Württemberg mit der Juris GmbH über die Zugänglichkeit der Entscheidungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    9. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Schreiben, …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg [#139750]
Datum
10. Mai 2019 12:28
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Schreiben, welches an die jeweiligen Präsidenten der entsprechenden Gerichte oder Mittelbehörden versendet wurde und den Einsatz der Rechtsprechungsdatenbank regelt. - Die allgemeine Grundlagen für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und die Empfehlungen des Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wann die entsprechenden Gerichte zu einer Veröffentlichung verpflichtet sind. - Den Vertrag des Landes Baden Württemberg mit der Juris GmbH über die Zugänglichkeit der Entscheidungen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. Mai 2…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. Mai 2019
Datum
6. Juni 2019 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. M…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. Mai 2019 [#139750]
Datum
7. Juni 2019 19:14
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, jedoch Frage ich mich wieso bei Ähnlichen Anfragen zu Verträgen der juris GmbH beispielsweise das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 5. November 2013 und das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. Oktober 2013 entsprechende Anfragen - wenn auch teilgeschwärzt - stattgegeben haben. Demnach bitte ich um Übersendung des zuvor angefragten Vertrages. Tatsächliche Geschäftsgeheimnisse welche in einem solchen Vertrag stehen sollen kann ich mir leider nicht vorstellen, jedoch können Sie den Vertrag gerne - soweit es zutrifft - aufgrund von Geschäftsgeheimnissen schwärzen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
AW: Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. M…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. Mai 2019 [#139750]
Datum
27. Juni 2019 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
14,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in da der Vertrag über die Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH betrifft, die gemäß § 6 LIFG nicht mitgeteilt werden dürfen, können wir Ihnen allenfalls eine mit Schwärzungen versehene Fassung des Vertrages übermitteln. Eine entsprechende Prüfung haben wir veranlasst. Da diese jedoch noch Zeit benötigt, bitte ich um Verständnis, dass wir für die Beantwortung Ihrer ergänzenden Anfrage eine Fristverlängerung um einen Monat bis zum 7. August 2019 vorsehen müssen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. Mai 2…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg - Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. Mai 2019 sowie Ihre ergänzende Anfrage vom 7. Juni 2019
Datum
1. August 2019 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen

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