Einsatz der Software SORMAS in der Städteregion Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Medienberichten der Wirtschaftswoche zum Einsatz der Software SORMAS (siehe hier: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/digitales-system-sormas-die-gesundheitsaemter-lassen-sich-zeit-das-kanzleramt-schaeumt/26891498.html) habe ich folgende Fragen an Sie:

1.) Welche Gesundheitsämter der Städteregion Aachen nutzen aktiv die Software SORMAS („Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“)? Und bei welchen Gesundheitsämtern ist die Einführung noch nicht durchgeführt worden, weshalb und für wann ist die Einführung geplant?

2.) Wie viele Corona-Daten werden aktuell noch per Fax übermittelt (hier reicht eine grobe Schätzung)?

3.) Durch welche Technik (Hardware oder Software) wird eine sichere Übertragung der personenbezogenen Daten per Fax (oder anderen Übertragungsarten) gewährleistet und welche Person/Firma beaufsichtigt und verwaltet diese?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach Medienberichten …
An Gesundheitsamt Städteregion Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz der Software SORMAS in der Städteregion Aachen [#212164]
Datum
9. Februar 2021 12:46
An
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in nach Medienberichten der Wirtschaftswoche zum Einsatz der Software SORMAS (siehe hier: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/digitales-system-sormas-die-gesundheitsaemter-lassen-sich-zeit-das-kanzleramt-schaeumt/26891498.html) habe ich folgende Fragen an Sie: 1.) Welche Gesundheitsämter der Städteregion Aachen nutzen aktiv die Software SORMAS („Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“)? Und bei welchen Gesundheitsämtern ist die Einführung noch nicht durchgeführt worden, weshalb und für wann ist die Einführung geplant? 2.) Wie viele Corona-Daten werden aktuell noch per Fax übermittelt (hier reicht eine grobe Schätzung)? 3.) Durch welche Technik (Hardware oder Software) wird eine sichere Übertragung der personenbezogenen Daten per Fax (oder anderen Übertragungsarten) gewährleistet und welche Person/Firma beaufsichtigt und verwaltet diese? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212164/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/…
Von
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Februar 2021 12:46
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in ad 1) für die StädteRegion gibt es ein Gesundheitsamt, nicht mehrere. Bis dato arbei…
Von
Gesundheitsamt Städteregion Aachen
Betreff
AW: Einsatz der Software SORMAS in der Städteregion Aachen [#212164]
Datum
10. Februar 2021 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ad 1) für die StädteRegion gibt es ein Gesundheitsamt, nicht mehrere. Bis dato arbeitet das Gesundheitsamt nicht mit SORMAS, steht jedoch im engen Austausch mit dem Anbieter, um die Voraussetzungen dafür zeitnah zu schaffen. Dies ist derzeit jedoch seitens des SORMAS-Anbieters aufgrund fehlender Schnittstellen nicht möglich. Ein Zeitpunkt der Bereitstellung der Schnittstelle wurde dem Gesundheitsamt bisher nicht genannt. ad 2) keine. Alle Daten kommen seitens der Labore via DEMIS (sehr vereinzelte Ausnahmen können vorkommen) ad 3) via DEMIS ist die sichere Übertragung gewährleistet. Weitere Fragen dazu sind an das RKI zu richten. Mit freundlichen Grüßen