Einsatz der "Spuckhauben"

Anfrage an: Polizei Hamburg

- Informationen über die Voraussetzungen für den Einsatz der Spuckhauben.
- Informationen über die Dokumentation über den Einsatz der Spuckhauben.
- Informationen über die geplanten deeskalierenden / beruhigenden Maßnahmen die eingeleitet werden, sofern das Opfer eine Angst / Panikattacke aufgrund der Spuckhaube bekommt.
- Informationen über die Kosten für die "Spuckhauben".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2017
  • Frist
    16. Mai 2017
  • 2 Follower:innen
Dennis Schulz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Dennis Schulz
Betreff
Einsatz der "Spuckhauben" [#21059]
Datum
13. April 2017 14:26
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Informationen über die Voraussetzungen für den Einsatz der Spuckhauben. - Informationen über die Dokumentation über den Einsatz der Spuckhauben. - Informationen über die geplanten deeskalierenden / beruhigenden Maßnahmen die eingeleitet werden, sofern das Opfer eine Angst / Panikattacke aufgrund der Spuckhaube bekommt. - Informationen über die Kosten für die "Spuckhauben".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dennis Schulz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Schulz

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Polizei Hamburg
Antwort HmbTG Spuckschutzhauben Sehr geehrter Herr Schulz, Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Informat…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antwort HmbTG Spuckschutzhauben
Datum
21. April 2017 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulz, Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Informationen über die Voraussetzungen für den Einsatz der Spuckhauben. Spuckschutzhauben sind ausschließlich zur Verhinderung von Spuckangriffen auf Personen und nur zugelassen, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls ein solcher Angriff zu erwarten ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn * die Person bereits wiederholt Polizeibedienstete bei vorangegangenen Einsätzen angespuckt hat, * die Person im aktuellen Geschehen Polizeibedienstete angespuckt hat und ein weiteres Anspucken zu erwarten ist * die Person einen Spuckangriff ankündigt oder durch ihr eindeutiges Verhalten einen Spuckangriff erwarten lässt. Der Einsatz der Spuckschutzhaube ist gemäß § 22 SOG grundsätzlich anzudrohen. Die Schutzhaube darf nur bei gefesselten Personen eingesetzt werden. Die Voraussetzungen zur Fesselung der Person gemäß § 23 SOG müssen vorliegen. Der Betroffene ist * ständig durch Polizeibedienstete zu beaufsichtigen, * bezüglich seines Verhaltens (Atmung, Bewegung, Sprache) zu beobachten und durch Polizeibedienstete sicher zu führen. Informationen über die Dokumentation über den Einsatz der Spuckhauben. Der Einsatz der Spuckhaube wird bei im jeweiligen Bericht schriftlich vermerkt. Informationen über die geplanten deeskalierenden / beruhigenden Maßnahmen die eingeleitet werden, sofern das Opfer eine Angst / Panikattacke aufgrund der Spuckhaube bekommt. Keine, da in solchen Fällen die Spuckschaube abgenommen werden muss. Informationen über die Kosten für die "Spuckhauben". 3,95 € / Stück Mit freundlichen Grüßen