Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Medien ist zu entnehmen, dass am Samstag, den 20. April 2019 insgesamt 15 verletzte Personen von Madeira zum Flughafen Köln/Bonn mit einem MedEvac Airbus der Luftwaffe zurückgeflogen wurden.

Welche Kosten sind der Bundeswehr durch diesen Transport entstanden? Werden die Kosten teilweise oder vollständig den einzelnen Flugpassagieren in Rechnung gestellt? Wieviel Personal wurde auf dem Flug eingesetzt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Krause
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, den Medien ist zu entnehmen, dass am Samstag, den 20…
An Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#132535]
Datum
21. April 2019 09:49
An
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, den Medien ist zu entnehmen, dass am Samstag, den 20. April 2019 insgesamt 15 verletzte Personen von Madeira zum Flughafen Köln/Bonn mit einem MedEvac Airbus der Luftwaffe zurückgeflogen wurden. Welche Kosten sind der Bundeswehr durch diesen Transport entstanden? Werden die Kosten teilweise oder vollständig den einzelnen Flugpassagieren in Rechnung gestellt? Wieviel Personal wurde auf dem Flug eingesetzt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Luftwaffe …
Von
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Betreff
IFG Anfrage: Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#132535]
Datum
26. April 2019 11:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Sie darüber informieren, dass die Luftwaffe Ihrem Informatio nsersuchen nach dem IFG nicht nachkommen kann, da sie keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Die Zuständigkeit für Ihren Antrag liegt beim Bundesministerium der Verteidigung. Ihr Antrag wurde entsprechend für eine Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. April 2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG Anfrage: Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#132535]
Datum
29. April 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. April 2019 Sehr geehrter Herr Krause, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. April 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-994 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. Apr…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: IFG Anfrage: Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#132535]
Datum
4. Juni 2019 07:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019“ vom 21.04.2019 (#132535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 132535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG Anfrage: Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#132535]
Datum
4. Juni 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04.2019 2. BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 vom 29.04.2019 Sehr geehrter Herr Krause, zu Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass diese nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Die Bearbeitung dauert an. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf Ihr Anliegen zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG Anfrage: Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#132535]
Datum
17. Juni 2019 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04.2019 (s.u.) 2. BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-994 vom 29.04. und 04.06.2019 Sehr geehrter Herr Krause, auf Ihre untenstehende IFG-Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1) Welche Kosten sind der Bundeswehr durch diesen Transport entstanden? Im Rahmen der medizinischen Evakuierung von 15 verletzten Zivilisten durch die Bundeswehr sind für Personal- und Materialeinsatz Gesamtkosten in Höhe von 156.000 € entstanden. 2) Wieviel Personal wurde auf dem Flug eingesetzt? Für die medizinische Betreuung und Versorgung der Verletzten wurde während des Fluges eine Medical Crew mit 22 Soldaten eingesetzt. 3) Werden die Kosten teilweise oder vollständig den einzelnen Flugpassagieren in Rechnung gestellt? Die medizinische Evakuierung der Verletzten durch die Bundeswehr erfolgte auf Basis eines Amtshilfeersuchens des Auswärtigen Amtes vom 18. April 2019. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 35 Abs. 1 Grundgesetz. Nach § 8 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist eine Kostenerstattung bei Behörden desselben Rechtsträgers (hier: andere Bundesbehörde) nicht vorgesehen. Eine Kostenforderung gegenüber den verletzten Zivilisten ist seitens der Bundeswehr nicht erfolgt. Für die längere Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage: Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#132535]
Datum
19. Juni 2019 18:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 132535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>