Einsatz des Ordnungsamtes

Anfrage an: Gemeinde Gießen

möchte gerne wissen ob Mitarbeiter des Ordnungsamtes am 06.04.2020 gegen 17:55 im << Adresse entfernt >> 30 sich im Einsatz befunden haben und dadurch rechtmäßig im Parkverbot gehalten haben oder ob sie sich in der Pause befunden haben um dort zu essen. Gibt es ein schriftlichen Bericht ihres Einsatzes?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: möchte gerne wis…
An Gemeinde Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz des Ordnungsamtes [#184195]
Datum
7. April 2020 20:50
An
Gemeinde Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
möchte gerne wissen ob Mitarbeiter des Ordnungsamtes am 06.04.2020 gegen 17:55 im << Adresse entfernt >> 30 sich im Einsatz befunden haben und dadurch rechtmäßig im Parkverbot gehalten haben oder ob sie sich in der Pause befunden haben um dort zu essen. Gibt es ein schriftlichen Bericht ihres Einsatzes?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184195 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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