Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Einsatz deutscher Truppen im Inland

Ich nehme Bezug auf folgenden Zeitungsartikel:
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Politik/News-Aktuelle-Nachrichten-Politik/Landeskriminalamt-Drohungen-Diebstahl-Schlaege

Auszug:
Herausragend ist aber ein Bericht über eine „Gefahrenlage“ in der Unterkunft auf dem Lübecker Volksfestplatz, ausgelöst am 30. September vor dem Bürocontainer des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten. Aufgrund längerer Wartezeiten soll es laut LKA-Papier unter den Flüchtlingen zu „tumultartigen Szenen und lautstarken Streitigkeiten“ wegen Vordränglern gekommen sein. Zeitweise sollen 100 bis 150 Personen beteiligt gewesen sein. Neben dem Sicherheitsdienst und Polizeikräften waren auch acht Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Im Fazit des Einsatzberichtes heißt es: „Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Lage vor Ort ohne die Kräfte der Bundeswehr nicht zu bewältigen gewesen wäre.“

Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen in elektronischer Form:

Was hatten diese acht Soldaten für einen Auftrag?
Welcher Dienststelle waren diese zugeordnet?
Waren die Soldaten bewaffnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2015
  • Frist
    27. November 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme Bezug …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz deutscher Truppen im Inland [#11719]
Datum
25. Oktober 2015 07:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf folgenden Zeitungsartikel: http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Politik/News-Aktuelle-Nachrichten-Politik/Landeskriminalamt-Drohungen-Diebstahl-Schlaege Auszug: Herausragend ist aber ein Bericht über eine „Gefahrenlage“ in der Unterkunft auf dem Lübecker Volksfestplatz, ausgelöst am 30. September vor dem Bürocontainer des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten. Aufgrund längerer Wartezeiten soll es laut LKA-Papier unter den Flüchtlingen zu „tumultartigen Szenen und lautstarken Streitigkeiten“ wegen Vordränglern gekommen sein. Zeitweise sollen 100 bis 150 Personen beteiligt gewesen sein. Neben dem Sicherheitsdienst und Polizeikräften waren auch acht Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Im Fazit des Einsatzberichtes heißt es: „Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Lage vor Ort ohne die Kräfte der Bundeswehr nicht zu bewältigen gewesen wäre.“ Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen in elektronischer Form: Was hatten diese acht Soldaten für einen Auftrag? Welcher Dienststelle waren diese zugeordnet? Waren die Soldaten bewaffnet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
15-155 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Eins Bezug: Ihr Schreiben vom 25. Oktober 2015 Sehr geehrtA…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
15-155 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Eins
Datum
16. November 2015 17:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
16,8 KB
Bezug: Ihr Schreiben vom 25. Oktober 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in für ihre Anfrage vom 25. Oktober 2015 auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Einsatz von Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe in Lübeck danke ich Ihnen. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht Telekommunikationsanbieter für eine E-Mail-Adresse angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Anfragen nach dem IFG werden vom Bundesministerium der Verteidigung nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage um Übermittlung Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: 15-155 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Eins [#11719] Sehr geehrt<< Anrede >> viele…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 15-155 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Eins [#11719]
Datum
17. November 2015 14:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte von meinem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch machen und begehre weiterhin die Beantwortung meiner Fragen in elektronischer Form. Die Anfrage kann dadurch verwaltungsökonomisch bearbeitet werden. Aufwand wird minimal gehalten. Bitte lassen Sie mir die Antworten unter folgender Mailadresse zukommen: <<E-Mail-Adresse>> Hierdurch kann der Verwaltungsakt mir persönlich bekannt gegeben werden. Des Weiteren ist durch Versand in elektronischer Form der genaue Zeitpunkt der Bekanntgabe ersichtlich. In der Vergangenheit wurden Anfragen (IFG) vom Bundesministerium der Verteidigung bereits in elektronischer Form beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
15-155 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Eins Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihr Schreiben vom 17. …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
15-155 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Eins
Datum
17. November 2015 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihr Schreiben vom 17. November 2015 beziehe ich mich und übersende als Anlage die Antwort auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25. Oktober 2015. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.