Einsatz einer Fahndungsapp

Kommt eine sog. Fahndungsapp zu Überprüfung einzelner Personen, Fahrzeugkennzeichen o.ä. zum Einsatz? Wenn ja:
1. um was für eine App handelt es sich hier?
2. Welche Daten werden bei anfragen über diese App erfasst?
3. Auf welchen Servern werden diese Daten gespeichert
4. Wie wird hierbei die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet?

Ergebnis der Anfrage

Es wird eine Fahdungsapp mit dem Nahmen "BPOL-Fahndung" eingesetzt, Zugriff nur via persönliche Kennung & VPN. Anfragen werden protokolliert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommt eine sog. Fah…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz einer Fahndungsapp [#135447]
Datum
30. April 2019 17:54
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommt eine sog. Fahndungsapp zu Überprüfung einzelner Personen, Fahrzeugkennzeichen o.ä. zum Einsatz? Wenn ja: 1. um was für eine App handelt es sich hier? 2. Welche Daten werden bei anfragen über diese App erfasst? 3. Auf welchen Servern werden diese Daten gespeichert 4. Wie wird hierbei die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Bd. 19-30 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrag…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Einsatz einer Fahndungsapp [#135447]
Datum
2. Mai 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Bd. 19-30 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 30. April 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Informationsfreiheitsgesetz mit Email vom 30. April 2019 baten Sie um Übersendung von Informationen zu folgenden F…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
mit Email vom 30. April 2019 baten Sie um Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen: Kommt eine sog. Fahndungsapp zu Überprüfung einzelner Personen, Fahrzeugkennzeichen o.ä. zum Einsatz? Wenn ja: 1. Um was für eine App handelt es sich hier? 2. Welche Daten werden bei Anfragen über diese App erfasst? 3. Auf welchen Servern werden diese Daten gespeichert 4. Wie wird hierbei die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet? § 1 Absatz 1 IFG gewährt grundsätzlich jedermann nach Maßgabe des Gesetzes einen Zugang zu amtlichen Informationen Ich teile Ihnen zu Ihrer Anfrage folgendes mit: Über die App "BPOL-Fahndung" erfolgt die Abfrage von vorliegenden Fahndungsdaten. Letztlich geht es darum, dass die bereits heute mögliche Suche nach Personen und Sachen auf dem Arbeitsplatzcomputer der Bundespolizei auch auf den zur Verfügung gestellten Smartphones möglich ist. Die App selber speichert keine Daten sondern fragt Serversysteme in den Rechenzentren der Bundespolizei ab. Der Datentransport bis zur App erfolgt in einem abgesicherten Kommunikationskanal (VPN), die App selbst wird in einem speziell gesicherten Container auf dem mobilen Endgerät betrieben. Der Zugriff auf die App selbst wird zudem noch mit den persönlichen Kennungen für die Polizeibeamten geschützt. Jede Abfrage wird protokolliert.