Einsatz einer Unterschriften-Maschine im Leitungsbereich des BMWSB

- Leitungsvorlagen, Vermerke, sonstige Aufzeichnungen zum Einsatz einer Unterschriftenmaschine
- Kaufbelege, Wartungsverträge, Rechnungen, Buchungs- und/oder Registrierungsnachweis der Maschine
- Bedienungsanleitung der Maschine
- Abbildung aller eingespeicherten Unterschriften

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Leitungsvorlagen, Vermerke, sonstig…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz einer Unterschriften-Maschine im Leitungsbereich des BMWSB [#286289]
Datum
16. August 2023 17:31
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Leitungsvorlagen, Vermerke, sonstige Aufzeichnungen zum Einsatz einer Unterschriftenmaschine - Kaufbelege, Wartungsverträge, Rechnungen, Buchungs- und/oder Registrierungsnachweis der Maschine - Bedienungsanleitung der Maschine - Abbildung aller eingespeicherten Unterschriften
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286289/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Einsatz einer Unterschriften-Maschine im Leitungsbereich des BMWSB [#286289]
Datum
21. August 2023 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16. August 2023. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#056 Sehr << Antragstel…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Einsatz einer Unterschriften-Maschine im Leitungsbereich des BMWSB [#286289]
Datum
13. September 2023 11:28
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#056 Sehr << Antragsteller:in >> nach erster Prüfung Ihres Antrags vom 16. August 2023 begehren Sie u.a. Informationen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten könnten. Hierzu zählen insbesondere Vertragskonditionen, die sodann nach § 6 IFG vom Zugang ausgeschlossen sein könnten. Demzufolge ist ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Die Beteiligung Dritter sowie eine mögliche Aussonderung von Dokumenten können zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen, der nach § 1 Abs. 1 IFGGebV die erwünschte Auskunft gebührenpflichtig werden lässt. Der Gebührenrahmen beläuft sich gem. Nr. 2.2 des Gebührenverzeichnisses zwischen 30 und 500 €. Eine genaue Kostenschätzung kann derzeit nicht vorgenommen werden, wobei aufgrund des Umfanges des erbetenen Dokumente nicht von einer Ausschöpfung des Gebührenrahmens auszugehen ist. Insofern bitte ich um eine Erklärung Ihrerseits, dass Sie zur Übernahme eventueller Kosten bereit sind. Ich habe mir hier eine Frist bis zum 2. Oktober 2023 gesetzt. Sollte ich keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich zur Erleichterung davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht weiter festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie mir lediglich die Leitungsvorlage, in der die Bundesministerin erstmals nach Amtsantr…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Einsatz einer Unterschriften-Maschine im Leitungsbereich des BMWSB [#286289]
Datum
2. Oktober 2023 06:39
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir lediglich die Leitungsvorlage, in der die Bundesministerin erstmals nach Amtsantritt den Einsatz der Unterschriftenmaschine genehmigt hat bzw. diejenige Leitungsvorlage, in der sie aufgefordert wurde, die Unterschriften für das Einspeichern in die Maschine zu leisten. Für dieses eine Dokument gehe ich von einer einfachen Auskunft aus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#056 Sehr << Antragstel…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Einsatz einer Unterschriften-Maschine im Leitungsbereich des BMWSB [#286289]
Datum
6. Oktober 2023 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 – 13002/Anträge 2023#056 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren konkretisierten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02.10.2023 teile ich Ihnen mit, dass hier keine Leitungsvorlagen zum Einsatz einer Unterschriftenmaschine vorliegen. Mit freundlichen Grüßen