Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich

- Leitungsvorlagen, Vermerke, Weisungen und sonstige Aufzeichnungen zum Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich
- Kaufbelege, Wartungsverträge, Rechnungen, Buchungs- und/oder Registrierungsnachweis der Maschine
- Bedienungsanleitung der Maschine
- Abbildung aller eingespeicherten Unterschriften

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Leitungsvorlagen, Vermerke, Weisung…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich [#286111]
Datum
14. August 2023 18:43
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Leitungsvorlagen, Vermerke, Weisungen und sonstige Aufzeichnungen zum Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich - Kaufbelege, Wartungsverträge, Rechnungen, Buchungs- und/oder Registrierungsnachweis der Maschine - Bedienungsanleitung der Maschine - Abbildung aller eingespeicherten Unterschriften
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286111/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.08.2023 beim Bundesministe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich [#286111]
Datum
15. August 2023 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.08.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Aufgrund An…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich [#286111]
Datum
7. September 2023 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Aufgrund Anhörungen infolge der Betroffenheit Dritter wird es nicht möglich sein, die gewünschten Unterlagen innerhalb der einmonatigen "Soll"-Frist des § 7 Absatz 5 Satz 2 IFG zu übersenden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf §§ 7 Absatz 5 Satz 3 i.V.m. 8 IFG, die für Drittbeteiligungsfälle eine Ausnahme von der "Soll"-Frist vorsehen . Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren von ca. 300 Euro gerechnet. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 21.09.2023 1. um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten möchten, 2. aufgrund der Drittbetroffenheit um eine Begründung Ihres Informationsersuchens gem. § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG, 3. um Mitteilung, ob Sie vorsorglich Ihren Vorbehalt hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten (Name und Antragsbegründung) an die zu beteiligenden Dritten aufheben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, sofern Drittbeteiligung wegen der Bedienungsanleitung und der Wartungsverträge notwendig ist, bitte ic…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich [#286111]
Datum
7. September 2023 14:12
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sofern Drittbeteiligung wegen der Bedienungsanleitung und der Wartungsverträge notwendig ist, bitte ich, diesen Punkt aus der Anfrage zu streichen. Dadurch sollte nun wieder eine einfache Anfrage vorliegen und gebührenfrei sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286111/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auch nach Einschränkung Ihres Antrages …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich [#286111]
Datum
7. September 2023 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auch nach Einschränkung Ihres Antrages können Sie nicht von einer gebührenfreien Bearbeitung ausgehen. Der Informationszugang ist nur für einfache Auskünfte, für deren Bearbeitung nicht mehr als 30 Minuten aufgewendet werden müssen, gebührenfrei. Bezüglich der übrigen von Ihnen angefragten Unterlagen sind ebenfalls schützenswerte Interessen Dritter im Sinne von §§ 5 und 6 IFG betroffen, die die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 IFG notwendig machen. Auf dieses Drittbeteiligungsverfahren könnte verzichtet werden, sofern Sie sich mit der Schwärzung derjenigen Informationen einverstanden erklären, die Belange Dritter berühren. Aufgrund des Verwaltungsaufwandes für die Recherche, die Prüfung zahlreicher Dokumente im Hinblick auf den Schutz öffentlicher Belange oder den Schutz von Belangen Dritter, die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens bzw. die Vornahme von Schwärzungen weise ich darauf hin, dass Gebühren für die Beantwortung Ihres Antrages aber in jedem Fall anfallen werden. Über die genaue Höhe der Kosten kann ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Bisher sind keine Kosten entstanden. Bei einer Ablehnung des Antrags entstehen ebenfalls keine Gebühren. Ich bitte Sie, diese Mitteilung ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass im weiteren Verlauf der Bearbeitung tatsächlich Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Dies kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Bearbeitungsschritte entschieden werden. Sofern Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen, bitte ich um eine Begründung Ihres Informationsersuchens gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG und zudem um Mitteilung, ob Sie vorsorglich Ihren Vorbehalt hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten (Name und Antragsbegründung) an den zu beteiligenden Dritten aufheben. Bitte teilen Sie mir mit, ob das Informationsinteresse bei Ihnen fortbesteht, auch wenn die Bearbeitung gebührenpflichtig sein wird. Sollte mir bis zum 21.09.2023 keine Rückäußerung vorliegen, werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihr Anliegen nicht weiterverfolgen möchten. Bis dahin ruht die weitere Bearbeitung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie mir die Leitungsvorlage, in der BM Özdemir erstmals (nach seinem Amtsantritt) den Ein…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich [#286111]
Datum
1. Oktober 2023 18:28
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir die Leitungsvorlage, in der BM Özdemir erstmals (nach seinem Amtsantritt) den Einsatz der Unterschriftenmaschine genehmigt hat bzw. diejenige Leitungsvorlage, in der er aufgefordert wurde, die Unterschriften für das Einspeichern in die Maschine zu leisten. Für dieses eine Dokument gehe ich von einer einfachen Auskunft aus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.10.2023, mit der Sie Ihren Antrag v…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Einsatz einer Unterschriften-Maschine in Ihrem Leitungsbereich [#286111]
Datum
17. Oktober 2023 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.10.2023, mit der Sie Ihren Antrag vom 14.08.2023 dahingehend einschränken, dass Ihnen Informationszugang gewährt wird zur Leitungsvorlage, in der Herr Bundesminister Özdemir erstmals (nach seinem Amtsantritt) den Einsatz der Unterschriftenmaschine genehmigt hat bzw. zur Leitungsvorlage, in der er aufgefordert wurde, die Unterschriften für das Einspeichern in die Maschine zu leisten. Eine Recherche im Aktenbestand des BMEL hat ergeben, dass eine entsprechende Leitungsvorlage im engeren Sinn nicht existiert. Die Kommunikation zwischen dem zuständigen Referat "Innerer Dienst" und dem Ministerbüro erfolgte Anfang 2022 zunächst telefonisch, da die Unterschriftenmaschine schon mehrere Jahre im Einsatz war und dem Ministerbüro das notwendige Prozedere bekannt war. Als antragsgegenständlich im Sinne Ihrer Anfrage werden bei entsprechender Auslegung Ihres Antrags der Beschaffungsvermerk für die Beauftragung zur Fertigung der konkreten Unterschriften von Herrn Bundesminister Özdemir und die entsprechende Mitzeichnungsnachricht durch das Ministerbüro eingestuft. Der genannte Vermerk enthält allerdings Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 6 Satz 2 IFG der betroffenen Firma. Es ist, soweit Sie sich nicht mit der Schwärzung der schützenswerten Informationen einverstanden erklären, ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Sofern Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen, bitte ich um eine Begründung Ihres Informationsersuchens gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG und zudem um Mitteilung, ob Sie vorsorglich Ihren Vorbehalt hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten (Name und Antragsbegründung) an den zu beteiligenden Dritten aufheben. Aufgrund des Verwaltungsaufwandes für die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens weise ich darauf hin, dass Gebühren für die Beantwortung Ihres Antrages anfallen werden, vgl. Nummer 2.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV.. Eine exakte Bezifferung der Gebührenhöhe wird allerdings erst nach Bearbeitung Ihres IFG-Antrags möglich sein. Bisher sind keine Kosten entstanden. Bei einer Ablehnung des Antrags entstehen ebenfalls keine Gebühren. Bitte teilen Sie mir mit, ob das Informationsinteresse bei Ihnen fortbesteht, auch wenn die Bearbeitung gebührenpflichtig sein wird. Sollte mir bis zum 31.10.2023 keine Rückäußerung vorliegen, werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihr Anliegen nicht weiterverfolgen möchten. Bis dahin ruht die weitere Bearbeitung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen