Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten

Es geht hier NICHT um technische Hilfeleistung der FFW für den Wasserversorger, um - wie vom Veranlasser ZwV-Juragruppe behauptet - den Wasserdruck einer Fernwasserleitung zu demonstrieren denn:
Lt. LfU Merkblatt soll eine Fernwasserleitung nach DIN einen Druck von 4 - 6 bar und bei einem Leitungsdurchmesser von DN 200 einen Durchfluss von 2000 l/min aufweisen.
Ein TLF 24/50 erzeugt mit der integrierten Kreiselpumpe 8 bar und fördert 2400 l/min.
Es ist also ausgeschlossen, mit dem Wasserwerfer des TLF den Fernleitungsdruck darzustellen!
1. War die erfolgte, grundlose Beregnung von Passanten und die Vernässung einer ansteigenden GV-Straße bei Bodenfrost (im Rahmen einer nicht genehmigten Veranstaltung) eine strafrechtlich relevante Angelegenheit?
2. Hätte ein ihn Zivil anwesender Polizeibeamter diesem Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols durch einen FFW-Wasserwerfer unterbinden (oder anzeigen) müssen?
3. Wäre es als Dienstpflichtverletzung oder z. B. Anzeigenunterdrückung, oder ähnliche Verfehlung zu werten, wenn er den Wasserwerfereinsatz nicht unterbunden oder nicht angezeigt hat?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht h…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten [#186914]
Datum
17. Mai 2020 14:51
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht hier NICHT um technische Hilfeleistung der FFW für den Wasserversorger, um - wie vom Veranlasser ZwV-Juragruppe behauptet - den Wasserdruck einer Fernwasserleitung zu demonstrieren denn: Lt. LfU Merkblatt soll eine Fernwasserleitung nach DIN einen Druck von 4 - 6 bar und bei einem Leitungsdurchmesser von DN 200 einen Durchfluss von 2000 l/min aufweisen. Ein TLF 24/50 erzeugt mit der integrierten Kreiselpumpe 8 bar und fördert 2400 l/min. Es ist also ausgeschlossen, mit dem Wasserwerfer des TLF den Fernleitungsdruck darzustellen! 1. War die erfolgte, grundlose Beregnung von Passanten und die Vernässung einer ansteigenden GV-Straße bei Bodenfrost (im Rahmen einer nicht genehmigten Veranstaltung) eine strafrechtlich relevante Angelegenheit? 2. Hätte ein ihn Zivil anwesender Polizeibeamter diesem Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols durch einen FFW-Wasserwerfer unterbinden (oder anzeigen) müssen? 3. Wäre es als Dienstpflichtverletzung oder z. B. Anzeigenunterdrückung, oder ähnliche Verfehlung zu werten, wenn er den Wasserwerfereinsatz nicht unterbunden oder nicht angezeigt hat?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 186914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186914 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/5…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten [#186914]
Datum
20. Juni 2020 05:46
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten“ vom 17.05.2020 (#186914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Darf ich noch eine Antwort erwarten, oder kann ich die Angelegenheit meinem inzwischen informierten Anwalt übergeben? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 186914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186914/
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/5…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten [#186914]
Datum
29. September 2020 10:31
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten“ vom 17.05.2020 (#186914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten. Ist ein Wasserwerfereinsatz der FFW gegen friedlich protestierende Bürger noch ein technische Hilfeleistung im Sinne des Feuerwehraufgabengesetzes, oder doch Missbrauch des, dem Staat vorbehaltenen Gewaltmonopols (nach dem ein Wasserwerfer ein "gefährlicher Gegenstand/Zwangsmittel" ist und nach allg. Rechtsprechung als "nichtletale Fernwaffe" der Polizei gilt). Klären sie mich auf weshalb sie sich bisher der Beantwortung entzogen haben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 186914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186914/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/5…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten [#186914]
Datum
16. Oktober 2020 21:37
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten“ vom 17.05.2020 (#186914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 186914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186914/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/5…
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten [#186914]
Datum
13. November 2020 22:20
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten“ vom 17.05.2020 (#186914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 186914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186914/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Einsatz eines FFW-Wasserwerfers TLF 24/50 gegen Passanten [#186914]
Datum
13. November 2020 22:21
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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