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Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Rücksprache mit dem Landratsamt Pinneberg wende ich mich direkt an Sie.

Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneberg zu einem Polizeieinsatz mit einer sog. Unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtung. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zur Einsatzstelle alarmiert / in Bereitstellung versetzt. Aus der Tagespresse geht ein recht trivialer Grund für diesen Einsatz hervor (Vgl. https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article213757313/Pinneberger-bekommt-Paket-und-ruft-Polizei-Grossalarm.html).

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Welcher Sachgrund führte zur Alarmierung?
2. Welche Einsatzkräfte der Polizei wurden daraufhin zur Einsatzstelle alarmiert?
3. Wer wurde über diesen Einsatz informiert?
4. Ist eine derartige Großalarmierung beim Fund eines "verdächtigen" Paketes bei einer Privatperson gängige Praxis?
5. Welche Kosten sind seitens der Polizei bei diesem Einsatz entstanden?
6. Wer trägt diese Kosten?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2018
  • Frist
    18. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In Rücksprache mit dem Landratsamt Pinneberg wend…
An Polizeidirektion Bad Segeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018 [#27144]
Datum
19. März 2018 11:01
An
Polizeidirektion Bad Segeberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in In Rücksprache mit dem Landratsamt Pinneberg wende ich mich direkt an Sie. Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneberg zu einem Polizeieinsatz mit einer sog. Unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtung. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zur Einsatzstelle alarmiert / in Bereitstellung versetzt. Aus der Tagespresse geht ein recht trivialer Grund für diesen Einsatz hervor (Vgl. https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article213757313/Pinneberger-bekommt-Paket-und-ruft-Polizei-Grossalarm.html). Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Welcher Sachgrund führte zur Alarmierung? 2. Welche Einsatzkräfte der Polizei wurden daraufhin zur Einsatzstelle alarmiert? 3. Wer wurde über diesen Einsatz informiert? 4. Ist eine derartige Großalarmierung beim Fund eines "verdächtigen" Paketes bei einer Privatperson gängige Praxis? 5. Welche Kosten sind seitens der Polizei bei diesem Einsatz entstanden? 6. Wer trägt diese Kosten? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeidirektion Bad Segeberg
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.03.2018. Die Antworten …
Von
Polizeidirektion Bad Segeberg
Betreff
Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018 [#27144]
Datum
23. März 2018 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 19.03.2018. Die Antworten dazu sind dem beigefügten Anhang zu entnehmen. Mit freundlichem Gruß
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