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Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018

Anfrage an: Stadt Pinneberg

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneberg zu einem Polizeieinsatz mit einer sog. Unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtung. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zur Einsatzstelle alarmiert / in Bereitstellung versetzt. Aus der Tagespresse geht ein recht trivialer Grund für diesen Einsatz hervor (Vgl. https://www.abendblatt.de/region/pinn...).

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stadt Pinneberg über den Einsatz informiert?
2. Welche Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden daraufhin zur Einsatzstelle alarmiert?
3. Welche Kosten sind seitens der Feuerwehr bei diesem Einsatz entstanden?
4. Wer trägt diese Kosten?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2018
  • Frist
    18. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneb…
An Stadt Pinneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018 [#27146]
Datum
19. März 2018 11:03
An
Stadt Pinneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneberg zu einem Polizeieinsatz mit einer sog. Unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtung. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zur Einsatzstelle alarmiert / in Bereitstellung versetzt. Aus der Tagespresse geht ein recht trivialer Grund für diesen Einsatz hervor (Vgl. https://www.abendblatt.de/region/pinn...). Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stadt Pinneberg über den Einsatz informiert? 2. Welche Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden daraufhin zur Einsatzstelle alarmiert? 3. Welche Kosten sind seitens der Feuerwehr bei diesem Einsatz entstanden? 4. Wer trägt diese Kosten? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018“ …
An Stadt Pinneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018 [#27146]
Datum
28. Juli 2018 09:20
An
Stadt Pinneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018“ vom 19.03.2018 (#27146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018“ [#27146] [#27146]
Datum
28. Juli 2018 09:21
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/27146 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Behörde nicht auf meine Anfrage reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Juli 2018 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen

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Stadt Pinneberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Sie dem beigefügtem Scan entnehmen können, hat mein Kollege bereits am 23.03.2018…
Von
Stadt Pinneberg
Betreff
WG: Eilt! Anfrage Antragsteller/in v. 28.7.18/ Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018 [#27146]
Datum
31. Juli 2018 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
1,1 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Sie dem beigefügtem Scan entnehmen können, hat mein Kollege bereits am 23.03.2018 geantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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