Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva (SSRIs)

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

diese Anfrage bezieht sich auf den Einsatz von Antidepressive (SSRIs) an Ihren psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen.

Die gegenwärtige Studienlage zu den Benefits von Antidepressiva (SSRIs im Spezifischen) kommt zu dem Konsens, dass sich keine signifikanten Vorteile aus dem Einsatz dieser Psychopharmaka ergeben. Gleichzeitig sind aus der Fachliteratur und klinischen Erfahrung mitunter lang anhaltende Nebenwirkungen dieser neurobiologisch-aktiven Substanzklasse dokumentiert, die von einem gesteigerten Suizidrisiko, über chronische Störungen der sexuellen Potzenz bis hin zu chronischen kognitiven Einbußen reichen.

Wie handhaben Sie angesichts dieses aktuellen Erkenntnisstands den Einsatz von Antidepressiva (SSRIs)? Bitte legen Sie ggf. Richtliniendokumente vor, die in Ihren psych. Einrichtungen für den Einsatz von SSRIs gelten. Wann und unter welchen festgelegten Bedingungen ist aus Ihrer Sicht der Einsatz von SSRIs, trotz der nachweislich fehlenden Benefits, indiziert?

Welche alternativen Behandlungsformen nutzen Sie, um von Depression betroffenen Hilfesuchenden zu unterstützen? Inwiefern nutzen Sie die positiven Effekte von probiotischen und anti-inflammatorischen Diäten? Inwiefern helfen Sie den Patientinnen dabei physiologisch in der Form aerober Sportübungen aktiv zu werden, was nachweislich eine depressionslindernde Wirkung hat?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, diese Anfrage bezieht sich auf den Einsatz…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva (SSRIs) [#272791]
Datum
11. März 2023 14:58
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, diese Anfrage bezieht sich auf den Einsatz von Antidepressive (SSRIs) an Ihren psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen. Die gegenwärtige Studienlage zu den Benefits von Antidepressiva (SSRIs im Spezifischen) kommt zu dem Konsens, dass sich keine signifikanten Vorteile aus dem Einsatz dieser Psychopharmaka ergeben. Gleichzeitig sind aus der Fachliteratur und klinischen Erfahrung mitunter lang anhaltende Nebenwirkungen dieser neurobiologisch-aktiven Substanzklasse dokumentiert, die von einem gesteigerten Suizidrisiko, über chronische Störungen der sexuellen Potzenz bis hin zu chronischen kognitiven Einbußen reichen. Wie handhaben Sie angesichts dieses aktuellen Erkenntnisstands den Einsatz von Antidepressiva (SSRIs)? Bitte legen Sie ggf. Richtliniendokumente vor, die in Ihren psych. Einrichtungen für den Einsatz von SSRIs gelten. Wann und unter welchen festgelegten Bedingungen ist aus Ihrer Sicht der Einsatz von SSRIs, trotz der nachweislich fehlenden Benefits, indiziert? Welche alternativen Behandlungsformen nutzen Sie, um von Depression betroffenen Hilfesuchenden zu unterstützen? Inwiefern nutzen Sie die positiven Effekte von probiotischen und anti-inflammatorischen Diäten? Inwiefern helfen Sie den Patientinnen dabei physiologisch in der Form aerober Sportübungen aktiv zu werden, was nachweislich eine depressionslindernde Wirkung hat? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272791/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre untenstehende Anfrage zurück und teilen Ihnen in Bean…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva (SSRIs) [#272791]
Datum
20. März 2023 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre untenstehende Anfrage zurück und teilen Ihnen in Beantwortung mit, dass diese keinen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin begründen kann. Nur der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Behandlung an der Charité den geltenden ärztlichen Standards entspricht und Informationen bzw. medizinischen Guidelines zur unipolaren Depression öffentlich zugänglichen Quellen entnommen werden können (vgl. dazu etwa https://www.leitlinien.de/themen/depression). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider kann ich Ihrer Mail vom 20. März 2023 10:35 keine konkrete Begründung für die Ablehnung meiner …
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva (SSRIs) [#272791]
Datum
20. März 2023 13:24
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider kann ich Ihrer Mail vom 20. März 2023 10:35 keine konkrete Begründung für die Ablehnung meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz entnehmen. Willkürliche oder pauschale Verweigerungen der Auskunft sind übrigens nicht zulässig! Der Inhalt und die Form der an Sie gerichteten Anfrage erscheinen legitim und IFG konform. Könnten Sie Ihre ggf. anderslautende Auffassung bitte nachvollziehbar darlegen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272791/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz begründet keinen allgemeinen Auskunftsans…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva (SSRIs) [#272791]
Datum
21. März 2023 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz begründet keinen allgemeinen Auskunftsanspruch, auf den Ihre Anfrage aber gerichtet ist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere überobligatorischen Ausführungen, insbesondere dazu, dass Informationen bzw. medizinischen Guidelines zur unipolaren Depression öffentlich zugänglichen Quellen entnommen werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte beantworten Sie meine Anfrage in dem Rahmen, den die geltenden rechtlichen Regelungen bezüglich …
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva (SSRIs) [#272791]
Datum
21. März 2023 18:09
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte beantworten Sie meine Anfrage in dem Rahmen, den die geltenden rechtlichen Regelungen bezüglich Informationsfreiheit vorsehen. Eine pauschale Ablehnung mit dem Verweis auf den Ihrer Auffassung nach "allgemeinen" Charakter der Anfrage, wobei Sie diesen Vorbehalt nicht näher begründen, ist im IFG Berlin nicht vorgesehen. 1. Bitte legen Sie Dokumente, Unterlagen oder Leitlinien vor, die spezifisch dokumentieren wie die psychiatrischen Einrichtungen der Charite den Einsatz so-genannter "Antidepressiva" (SSRIs im Speziellen) handhaben! Ein allgemeiner Verweis auf die Webseite der Nationalen Versogungsleitlinie beantwortet nicht mein Informationsgesuch, da dieses sich spezifisch auf die psychopharmakologische Praxis an der Charite bezieht. 2. Welche zusätzlichen oder alternativen Therapieformen werden neben "Antidepressiva" und "Psychotherapie" angewandt, um Hilfesuchenden mit einer diagnostizierten Depression zu helfen? Bitte legen Sie hierzu entsprechende Charite-interne Dokumente vor, aus denen ggf. die praktische Implementation dieser weiteren Therapieformen, etwa in die Behandlungs- / Wochenpläne der Patienten und Patientinnen hervorgeht. Mit sind keine "allgemeinen" Quellen bekannt, die geeignet sind um dieses konkrete Informationsgesuch zu beantworten. Ich hoffe dass diese Konkretisierungen der Anfrage zielführend sind und verbleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272791/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> wir weisen nochmals darauf hin, dass das Informationsfreiheitsgesetz kein…
Sehr << Antragsteller:in >> wir weisen nochmals darauf hin, dass das Informationsfreiheitsgesetz keinen allgemeinen Auskunftsanspruch gewährt. Bitte informieren Sie sich über öffentlich zugänglich Quellen. Einen Link, unter welchem Informationen bzw. medizinischen Guidelines zur unipolaren Depression entnommen werden können, hatten wir bereits zur Verfügung gestellt. Im Übrigen weisen wir auch nochmals darauf hin, dass die Charité nach den geltenden ärztlichen Standards handelt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre Auffassung basiert auf einem Missverständnis. Das IFG Berlin sieht nicht vor, dass Anfragen aufgr…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva (SSRIs) [#272791]
Datum
30. März 2023 00:33
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Auffassung basiert auf einem Missverständnis. Das IFG Berlin sieht nicht vor, dass Anfragen aufgrund eines von der angefragten öffentlichen Stelle als "allgemein" deklarierten Charakters der Anfrage, abgelehnt werden dürfen. Ich würde Sie bitten sich hier ggf. an Ihre Rechtsabteilung zu wenden, die Sie genauer über die Vorgaben des IFG Berlin beraten kann. Auch entbindet Sie der möglicherweise provokant scheinende Titel meiner ursprünglichen Mail ("Einsatz nichtwirksamer Antidepressiva") nicht von der Notwendigkeit einer seriösen Beantwortung der inhaltlichen Fragen im Rahmen der Informationsfreiheitsgesetzgebung. Ich zitieren aus dem IFG Berlin "§ 1 IFG – Zweck des Gesetzes: Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen." Dies steht nicht im Widerspruch zu meiner Anfrage. Da ich keine schutzwürdigen persönlichen Daten erfrage, sehe ich keinen Hinderungsgrund. Der Anwendungsbereich nach § 2 IFG Berlin ist ebenfalls eröffnet, da es sich bei der Charite um einen Krankenhausbetrieb in der Trägerschaft des Landes Berlin handelt. "§ 3 IFG – Informationsrecht: (1) Jeder Mensch hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten öffentlichen Stellen nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Die Rechte nach Satz 1 können auch von juristischen Personen geltend gemacht werden." Ich gehe davon aus, dass die von mir erfragten Informationen bei Ihnen in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen (das ist was der Gesetzgeber unter "Akten" versteht), so dass Ihnen eine Auskunft diesbezüglich möglich sein sollte. Bitte leiten Sie hierfür meine Anfrage an die verantwortlichen in Ihrem Fachbereich Psychiatrie weiter, damit die zur Beantwortung der Anfrage notwendigen Dokumente identifiziert und vorgelegt werden können. Es ist nicht glaubhaft und wäre zudem sehr besorgniserregend, sollte die psychiatrischen Behandlungen bei Ihnen im Haus nicht nach standardisierten Vorgehensweisen und Best Practices, die in internen Dokumenten (= "Akten" im Rechtsjargon) festgehalten werden, erfolgen. Gerne räume ich Ihnen, sollten im Haus knappe zeitliche Ressourcen bestehen, zusätzliche Zeit zur Beantwortung dieser Anfrage ein. Es ist nicht meine Absicht zu stören. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272791/