Einsatz Ölsanimat im Rahmen der Katastrophenbewältigung 2021

- Wie viele Ölsanimat-Anhänger wurden im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 alarmiert?
- Wo kamen diese zum Einsatz?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 2 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Öl…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Einsatz Ölsanimat im Rahmen der Katastrophenbewältigung 2021 [#261190]
Datum
17. Oktober 2022 20:37
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Ölsanimat-Anhänger wurden im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 alarmiert? - Wo kamen diese zum Einsatz?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 261190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261190/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die angefragten Informationen nicht vorlie…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Einsatz Ölsanimat im Rahmen der Katastrophenbewältigung 2021 [#261190]
Datum
27. April 2023 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die angefragten Informationen nicht vorliegen. Anforderungen von rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzeinheiten durch die Koordinierungsstelle der ADD richten sich im Allgemeinen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit, mit welchen Einheiten sie die angeforderten Fähigkeiten zu Verfügung stellen und führen die Alarmierung selbstständig bzw. über die jeweilige Leitstelle durch. Ich verweise an dieser Stelle auch auf meine Antwort zu Ihrer Anfrage #261146 (Alarmierung der DLRG OG Bad Marienberg) Anfragen an andere Bundesländer wurden über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) gesteuert. Diese haben, analog zur Vorgehensweise innerhalb von Rheinland-Pfalz, in eigener Verantwortung entsprechende Einheiten zusammengestellt und alarmiert. Die verfügbaren Einheiten wurden entsprechend der Erfordernisse den Einsatzabschnitten zugewiesen und durch die Abschnittsleitungen in eigener Verantwortung im jeweiligen Bereich eingesetzt. Eine zentrale Erfassung, wann welche Einheit an welchem Ort eingesetzt war, ist nicht erfolgt. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen