Sehr geehrter Herr Kempfer,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die angefragten Informationen nicht vorliegen.
Anforderungen von rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzeinheiten durch die Koordinierungsstelle der ADD richten sich im Allgemeinen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit, mit welchen Einheiten sie die angeforderten Fähigkeiten zu Verfügung stellen und führen die Alarmierung selbstständig bzw. über die jeweilige Leitstelle durch. Ich verweise an dieser Stelle auch auf meine Antwort zu Ihrer Anfrage #261146 (Alarmierung der DLRG OG Bad Marienberg)
Anfragen an andere Bundesländer wurden über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) gesteuert. Diese haben, analog zur Vorgehensweise innerhalb von Rheinland-Pfalz, in eigener Verantwortung entsprechende Einheiten zusammengestellt und alarmiert.
Die verfügbaren Einheiten wurden entsprechend der Erfordernisse den Einsatzabschnitten zugewiesen und durch die Abschnittsleitungen in eigener Verantwortung im jeweiligen Bereich eingesetzt. Eine zentrale Erfassung, wann welche Einheit an welchem Ort eingesetzt war, ist nicht erfolgt.
Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen