Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen
Derzeit wird medial häufig darüber berichtet, dass private Sicherheitskräfte für die Einhaltung von angeordneten Quarantänen in Flüchtlingsunterkünften zum Einsatz kommen. Dabei wird das Ziel der Einhaltung der Quarantäne-Auflagen, folglich eine räumliche Eingrenzung der Bewegungsfreiheit von natürlichen Personen (Grundrechtseingriff), genannt.
So schrieb beispielsweise im Juni die Oberpfalz-Medien:
"Im Haus 2 leben 55 Bewohner. Dass nur 36 davon untersucht wurden, liegt daran, dass kleinere Kinder nicht getestet werden. Zudem geschehen die Tests auf freiwilliger Basis, teilt Kathrin Kammermeier, Sprecherin der Regierung der Oberpfalz, mit. Wer im Gebäude 2 auf dem früheren Camp-Pitman-Areal wohnt, darf die Immobilie nun für mindestens zwei Wochen nicht verlassen. Die Quarantäne überwacht ein Sicherheitsdienst, dessen Mitarbeiter sich ebenfalls jederzeit testen lassen können."
https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-o…
come-on.de berichtet im Juli 2020
"Bis zum Bekanntwerden der Ergebnisse war die Stadt Balve erst einmal auf Nummer sicher gegangen. Sie hat einen Sicherheitsdienst engagiert, der überwacht, dass keine der unter Quarantäne stehenden Personen das Gelände verlässt. Versorgt werden die Bewohner durch den Balver Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes. "
https://www.come-on.de/lennetal/balve/c…
Das Wochenblatt berichtet ebenfalls im Juli 2020:
"Nachdem bei einer Bewohnerin der dezentralen Asylunterkunft in Magersdorf-Kirchberg eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde, hat das Landratsamt Landshut die Einrichtung vorläufig unter Häusliche Quarantäne gestellt. Ein Sicherheitsdienst ist deshalb auch durchgehend vor Ort."
https://www.wochenblatt.de/boulevard/la…
Zudem erhalten Sicherheitsdienste Anfragen, die wie folgt lauten (Anfragen liegen im Original vor, werden jedoch aufgrund der Vertraulichkeit nicht beigefügt):
"In der Wohnunterkunft XY wurden positive Coronabefunde festgestellt und die Unterkunft sowie die dort wohnenden Personen unter Quarantäne gestellt. Leider halten sich die Bewohner nicht an die häusliche Quarantäne. Wir benötigen daher für die durchgehende Überwachung und zur Verhinderung, dass Personen die Unterkunft verlassen, Ihre Dienste."
Bitte senden Sie mir daher die Beantwortung folgender Fragen zu:
Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Asyl- oder ähnlichen, in die Zuständigkeit fallende Unterkünften zur Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben?
Sieh das BAMF den Grundrechtseingriff bei den Bewohnern durch die rechtliche Grundlage gem. § 34a GewO als gerechtfertigt an?
Welche Vorgaben hat das BAMF den Kommunen zur Umsetzung der Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen und dem Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten gemacht?
Welche Aufgaben werden den Sicherheitsdiensten zugewiesen, welche Maßnahmen erfolgen bei einem durch den Sicherheitsdienst festgestellten Verstoß und auf welcher Basis (ggf. vorläufige Festnahme nach §127 StPO)?
Anfrage abgelehnt
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Datum21. September 2020
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23. Oktober 2020
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