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Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen

Derzeit wird medial häufig darüber berichtet, dass private Sicherheitskräfte für die Einhaltung von angeordneten Quarantänen in Flüchtlingsunterkünften zum Einsatz kommen. Dabei wird das Ziel der Einhaltung der Quarantäne-Auflagen, folglich eine räumliche Eingrenzung der Bewegungsfreiheit von natürlichen Personen (Grundrechtseingriff), genannt.

So schrieb beispielsweise im Juni die Oberpfalz-Medien:
"Im Haus 2 leben 55 Bewohner. Dass nur 36 davon untersucht wurden, liegt daran, dass kleinere Kinder nicht getestet werden. Zudem geschehen die Tests auf freiwilliger Basis, teilt Kathrin Kammermeier, Sprecherin der Regierung der Oberpfalz, mit. Wer im Gebäude 2 auf dem früheren Camp-Pitman-Areal wohnt, darf die Immobilie nun für mindestens zwei Wochen nicht verlassen. Die Quarantäne überwacht ein Sicherheitsdienst, dessen Mitarbeiter sich ebenfalls jederzeit testen lassen können."
https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/vier-asylbewerber-weiden-positiv-coronavirus-getestet-id3043419.html?fbclid=IwAR39XuBXOSU5UQPkWjMjunVSwcuUYPIt55fmQ-hIJpH5lEgLhqqklGcDRLQ

come-on.de berichtet im Juli 2020
"Bis zum Bekanntwerden der Ergebnisse war die Stadt Balve erst einmal auf Nummer sicher gegangen. Sie hat einen Sicherheitsdienst engagiert, der überwacht, dass keine der unter Quarantäne stehenden Personen das Gelände verlässt. Versorgt werden die Bewohner durch den Balver Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes. "
https://www.come-on.de/lennetal/balve/coronavirus-balve-sicherheitsdienst-kontrolliert-quarantaene-wohnheim-13847206.html

Das Wochenblatt berichtet ebenfalls im Juli 2020:
"Nachdem bei einer Bewohnerin der dezentralen Asylunterkunft in Magersdorf-Kirchberg eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde, hat das Landratsamt Landshut die Einrichtung vorläufig unter Häusliche Quarantäne gestellt. Ein Sicherheitsdienst ist deshalb auch durchgehend vor Ort."
https://www.wochenblatt.de/boulevard/landshut/artikel/333841/asylunterkunft-in-magersdorf-unter-quarantaene

Zudem erhalten Sicherheitsdienste Anfragen, die wie folgt lauten (Anfragen liegen im Original vor, werden jedoch aufgrund der Vertraulichkeit nicht beigefügt):
"In der Wohnunterkunft XY wurden positive Coronabefunde festgestellt und die Unterkunft sowie die dort wohnenden Personen unter Quarantäne gestellt. Leider halten sich die Bewohner nicht an die häusliche Quarantäne. Wir benötigen daher für die durchgehende Überwachung und zur Verhinderung, dass Personen die Unterkunft verlassen, Ihre Dienste."

Bitte senden Sie mir daher die Beantwortung folgender Fragen zu:

Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Asyl- oder ähnlichen, in die Zuständigkeit fallende Unterkünften zur Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben?
Sieh das BAMF den Grundrechtseingriff bei den Bewohnern durch die rechtliche Grundlage gem. § 34a GewO als gerechtfertigt an?
Welche Vorgaben hat das BAMF den Kommunen zur Umsetzung der Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen und dem Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten gemacht?
Welche Aufgaben werden den Sicherheitsdiensten zugewiesen, welche Maßnahmen erfolgen bei einem durch den Sicherheitsdienst festgestellten Verstoß und auf welcher Basis (ggf. vorläufige Festnahme nach §127 StPO)?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Florian Horn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit wird med…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Florian Horn
Betreff
Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen [#197552]
Datum
21. September 2020 16:41
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Derzeit wird medial häufig darüber berichtet, dass private Sicherheitskräfte für die Einhaltung von angeordneten Quarantänen in Flüchtlingsunterkünften zum Einsatz kommen. Dabei wird das Ziel der Einhaltung der Quarantäne-Auflagen, folglich eine räumliche Eingrenzung der Bewegungsfreiheit von natürlichen Personen (Grundrechtseingriff), genannt. So schrieb beispielsweise im Juni die Oberpfalz-Medien: "Im Haus 2 leben 55 Bewohner. Dass nur 36 davon untersucht wurden, liegt daran, dass kleinere Kinder nicht getestet werden. Zudem geschehen die Tests auf freiwilliger Basis, teilt Kathrin Kammermeier, Sprecherin der Regierung der Oberpfalz, mit. Wer im Gebäude 2 auf dem früheren Camp-Pitman-Areal wohnt, darf die Immobilie nun für mindestens zwei Wochen nicht verlassen. Die Quarantäne überwacht ein Sicherheitsdienst, dessen Mitarbeiter sich ebenfalls jederzeit testen lassen können." https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/vier-asylbewerber-weiden-positiv-coronavirus-getestet-id3043419.html?fbclid=IwAR39XuBXOSU5UQPkWjMjunVSwcuUYPIt55fmQ-hIJpH5lEgLhqqklGcDRLQ come-on.de berichtet im Juli 2020 "Bis zum Bekanntwerden der Ergebnisse war die Stadt Balve erst einmal auf Nummer sicher gegangen. Sie hat einen Sicherheitsdienst engagiert, der überwacht, dass keine der unter Quarantäne stehenden Personen das Gelände verlässt. Versorgt werden die Bewohner durch den Balver Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes. " https://www.come-on.de/lennetal/balve/coronavirus-balve-sicherheitsdienst-kontrolliert-quarantaene-wohnheim-13847206.html Das Wochenblatt berichtet ebenfalls im Juli 2020: "Nachdem bei einer Bewohnerin der dezentralen Asylunterkunft in Magersdorf-Kirchberg eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wurde, hat das Landratsamt Landshut die Einrichtung vorläufig unter Häusliche Quarantäne gestellt. Ein Sicherheitsdienst ist deshalb auch durchgehend vor Ort." https://www.wochenblatt.de/boulevard/landshut/artikel/333841/asylunterkunft-in-magersdorf-unter-quarantaene Zudem erhalten Sicherheitsdienste Anfragen, die wie folgt lauten (Anfragen liegen im Original vor, werden jedoch aufgrund der Vertraulichkeit nicht beigefügt): "In der Wohnunterkunft XY wurden positive Coronabefunde festgestellt und die Unterkunft sowie die dort wohnenden Personen unter Quarantäne gestellt. Leider halten sich die Bewohner nicht an die häusliche Quarantäne. Wir benötigen daher für die durchgehende Überwachung und zur Verhinderung, dass Personen die Unterkunft verlassen, Ihre Dienste." Bitte senden Sie mir daher die Beantwortung folgender Fragen zu: Auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Asyl- oder ähnlichen, in die Zuständigkeit fallende Unterkünften zur Einhaltung der Quarantäne-Vorgaben? Sieh das BAMF den Grundrechtseingriff bei den Bewohnern durch die rechtliche Grundlage gem. § 34a GewO als gerechtfertigt an? Welche Vorgaben hat das BAMF den Kommunen zur Umsetzung der Einhaltung der Quarantäne-Maßnahmen und dem Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten gemacht? Welche Aufgaben werden den Sicherheitsdiensten zugewiesen, welche Maßnahmen erfolgen bei einem durch den Sicherheitsdienst festgestellten Verstoß und auf welcher Basis (ggf. vorläufige Festnahme nach §127 StPO)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 197552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197552/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Horn, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Durchsetzung von Quarantäne-Auflagen [#197552] IFG 923
Datum
23. September 2020 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Horn, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.09.2020, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-923 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 21.10.2020. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datens... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre IFG-Anfrage (IFG 923) Sehr geehrter Herr Horn, im Anhang übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zu Ihrer Anfra…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre IFG-Anfrage (IFG 923)
Datum
24. September 2020 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrter Herr Horn, im Anhang übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 21.09.2020. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.