Einsatz "SafeNow" am Südkreuz

sämtliche amtlichen Informationen (z.B. Dokumente, Kommunikation, Verträge) zum Einsatz der App "SafeNow" am Bahnhof Berlin Südkreuz, wie in [1] berichtet. Insbesondere, aber nicht nur, zu Aspekten des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die einer Zugänglichmachung entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden.

[1]: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/bahnhofssicherheit.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche amtlich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Einsatz "SafeNow" am Südkreuz [#255592]
Datum
26. Juli 2022 10:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche amtlichen Informationen (z.B. Dokumente, Kommunikation, Verträge) zum Einsatz der App "SafeNow" am Bahnhof Berlin Südkreuz, wie in [1] berichtet. Insbesondere, aber nicht nur, zu Aspekten des Datenschutzes und der Datensicherheit. Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die einer Zugänglichmachung entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. [1]: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/bahnhofssicherheit.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255592/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr [geschwärzt] Engelhardt, mit E-Mail vom 26. Juli 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und f…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] Engelhardt, mit E-Mail vom 26. Juli 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und aufgrund der Pressemitteilung im beigefügten Link https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilun- gen/DE/2022/07/bahnhofssicherheit.html die Übersendung nachfolgender Informationen: „sämtlicher amtlichen Informationen (z.B. Dokumente, Kommunikation, Verträge) zum Einsatz der App "SafeNow" am Bahnhof Berlin Südkreuz, wie in [1] berichtet. Insbeson- dere, aber nicht nur, zu Aspekten des Datenschutzes und der Datensicherheit. Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die einer Zugäng- lichmachung entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden.“ Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Für das Projekt Hilferuf-App „Safe Now“ ist die Deutsche Bahn AG der alleinige Auftraggeber, die Bundespolizei ist lediglich als assoziierte Partnerin involviert. Insofern verweise ich auf die fachliche Zuständigkeit des Bundespolizeipräsidiums und stelle Ihnen anheim, dorthin Ihren Antrag zu richten. Unterlagen hierzu liegen im BMI nicht vor. Vorsorglich weise ich auch darauf hin, dass aufgrund der vorhandenen Projektstruktur das Bundespolizeipräsidium Unterlagen nur mit Zustimmung der Deutschen Bahn AG herausgeben kann. Auch wenn Sie in Ihrem Antrag darauf hinweisen, dass ggf. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden dürfen, ist in jedem Falle davon auszugehen, dass ein gebührenpflichtiges Drittbeteiligungsverfahren zur Herausgabe etwaiger Unterlagen notwendig wird, Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]