Einsatz Steuerbefreiter Diesel bei Protesten der Landwirte

Ist der Einsatz der noch Steuerbefreiten Kraftstoffen für die Agrarwirtschaft bei den Protesten mit den schweren Traktoren steuerlich korrekt?
Falls nicht:
1. Wie wird es sichergestellt?
2. Wie soll dies konkret von den betroffenen gehandhabt werden?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist der Einsatz der noch Steuerbef…
An Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz Steuerbefreiter Diesel bei Protesten der Landwirte [#300955]
Datum
23. Februar 2024 06:49
An
Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist der Einsatz der noch Steuerbefreiten Kraftstoffen für die Agrarwirtschaft bei den Protesten mit den schweren Traktoren steuerlich korrekt? Falls nicht: 1. Wie wird es sichergestellt? 2. Wie soll dies konkret von den betroffenen gehandhabt werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300955/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek
Sehr << Antragsteller:in >> sie stellten folgende Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz: Ist der E…
Von
Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek
Betreff
WG: Einsatz Steuerbefreiter Diesel bei Protesten der Landwirte [#300955]
Datum
27. Februar 2024 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sie stellten folgende Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz: Ist der Einsatz der noch Steuerbefreiten Kraftstoffen für die Agrarwirtschaft bei den Protesten mit den schweren Traktoren steuerlich korrekt? Falls nicht: 1. Wie wird es sichergestellt? 2. Wie soll dies konkret von den betroffenen gehandhabt werden? Dazu verfügen wir über keinerlei Informationen, da diese Fragestellung nicht zu unserem Zuständigkeitsbereich gehört. Für die Verwaltung der Energiesteuer, d.h. der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuer auf Kraftstoffe, ist der Zoll als Teil der Bundesfinanzverwaltung zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Für die unter 1. und 2. gestellten Fragen ist Ihr Verweis auf …
An Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Einsatz Steuerbefreiter Diesel bei Protesten der Landwirte [#300955]
Datum
27. Februar 2024 17:06
An
Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Für die unter 1. und 2. gestellten Fragen ist Ihr Verweis auf den Zoll plausibel. Für die erste Frage erscheint es mir nicht so: "Ist der Einsatz der noch Steuerbefreiten Kraftstoffen für die Agrarwirtschaft bei den Protesten mit den schweren Traktoren steuerlich korrekt?" Könnten Sie mich hier entsprechend aufklären. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 300955 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort bezieht sich auf ihre gesamte Fragestellung, also auch auf di…
Von
Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Bibliothek
Betreff
AW: WG: Einsatz Steuerbefreiter Diesel bei Protesten der Landwirte [#300955]
Datum
13. März 2024 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort bezieht sich auf ihre gesamte Fragestellung, also auch auf die von Ihnen als erste Frage bezeichnete Frage. Mit freundliche Grüßen