Einsatz von Anwärtern in den Gesundheitsämtern

Information über dein Einsatz von bayerischen Beamtenanwärtern in den Gesundheitsämtern.

Mit Pressekonferenz vom 30.03.2020 verkündete Ministerpräsident Dr. Markus Söder, dass den Gesundheitsämtern weitere 3000 Mitarbeiter zugeordnet werden. Überwiegend sollen hier Beamtenanwärter eingesetzt werden. Seitdem hat man von der Personalsache öffentlich nichts mehr wahrgenommen.

Ich frage daher:
1. Welche Anwärter sind betroffen?
2. Wurden bereits Vorkehrungen getroffen?
3. Ab wann werden die Anwärter den Gesundheitsämtern zugeteilt ?
4. Werden Anwärter auch außerhalb Ihres Dienstortes eingesetzt?

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information über dein Eins…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Anwärtern in den Gesundheitsämtern [#183833]
Datum
1. April 2020 22:47
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information über dein Einsatz von bayerischen Beamtenanwärtern in den Gesundheitsämtern. Mit Pressekonferenz vom 30.03.2020 verkündete Ministerpräsident Dr. Markus Söder, dass den Gesundheitsämtern weitere 3000 Mitarbeiter zugeordnet werden. Überwiegend sollen hier Beamtenanwärter eingesetzt werden. Seitdem hat man von der Personalsache öffentlich nichts mehr wahrgenommen. Ich frage daher: 1. Welche Anwärter sind betroffen? 2. Wurden bereits Vorkehrungen getroffen? 3. Ab wann werden die Anwärter den Gesundheitsämtern zugeteilt ? 4. Werden Anwärter auch außerhalb Ihres Dienstortes eingesetzt? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 183833 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Gemäß Art. 39 …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Einsatz von Anwärtern in den Gesundheitsämtern [#183833]
Datum
7. April 2020 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz besteht das Recht auf Auskunft, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir, uns dieses Interesse glaubhaft darzulegen. Mit freundlichen Grüßen