Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Guten Tag,
ich wende mich an Sie als zuständige Stelle für die Stadt Worms, um Informationen zum Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms zu erfragen.
Cell Broadcast wurde in Deutschland ursprünglich eingeführt, um die Bevölkerung vor extremen Gefahren und Katastrophenfällen zu warnen. Am 05.04.2023 um 13:08 Uhr gab es jedoch eine Meldung via Cell Broadcast, die dazu führte, dass alle Telefone – auch wenn sie stumm geschaltet waren – ein sehr lautes Warnsignal abgegeben haben. Die Meldung lautete:
"Extreme Gefahr
GEFAHRENMITTEILUNG, MITTEL
Mi. 05.04.2023 - 13:08 Uhr - Achtung!
Amtliche Warnmeldung - für Stadt
Worms - Gefahr durch
Geruchsbelästigung - Es besteht keine Gefahr. - Weitere Hinweise auf https:// warnung.bund.de/meldungen - Herausgegeben von: Leitstelle
Berufsfeuerwehr Worms"
Ich hätte gerne eine Einschätzung, ob eine Warnung wegen Geruchsbelästigung, die auf einen Brand zurückzuführen ist, als Katastrophenfall einzustufen ist, für den Cell Broadcast ursprünglich gedacht war. Ist es sinnvoll, Cell Broadcast für solche Informationen einzusetzen und die gesamte Bevölkerung im Zellenbereich von Worms auch in wichtigen Meetings zu stören? Bitte nehmen Sie in Ihrer Antwort Bezug auf die oben genannte Meldung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. April 2023
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9. Mai 2023
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