Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

ich wende mich an Sie als zuständige Stelle für die Stadt Worms, um Informationen zum Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms zu erfragen.

Cell Broadcast wurde in Deutschland ursprünglich eingeführt, um die Bevölkerung vor extremen Gefahren und Katastrophenfällen zu warnen. Am 05.04.2023 um 13:08 Uhr gab es jedoch eine Meldung via Cell Broadcast, die dazu führte, dass alle Telefone – auch wenn sie stumm geschaltet waren – ein sehr lautes Warnsignal abgegeben haben. Die Meldung lautete:

"Extreme Gefahr
GEFAHRENMITTEILUNG, MITTEL
Mi. 05.04.2023 - 13:08 Uhr - Achtung!
Amtliche Warnmeldung - für Stadt
Worms - Gefahr durch
Geruchsbelästigung - Es besteht keine Gefahr. - Weitere Hinweise auf https:// warnung.bund.de/meldungen - Herausgegeben von: Leitstelle
Berufsfeuerwehr Worms"

Ich hätte gerne eine Einschätzung, ob eine Warnung wegen Geruchsbelästigung, die auf einen Brand zurückzuführen ist, als Katastrophenfall einzustufen ist, für den Cell Broadcast ursprünglich gedacht war. Ist es sinnvoll, Cell Broadcast für solche Informationen einzusetzen und die gesamte Bevölkerung im Zellenbereich von Worms auch in wichtigen Meetings zu stören? Bitte nehmen Sie in Ihrer Antwort Bezug auf die oben genannte Meldung.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, ich wende mich an Sie als zuständige Stelle für die Stadt Worms, um In…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms [#275024]
Datum
6. April 2023 11:32
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, ich wende mich an Sie als zuständige Stelle für die Stadt Worms, um Informationen zum Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms zu erfragen. Cell Broadcast wurde in Deutschland ursprünglich eingeführt, um die Bevölkerung vor extremen Gefahren und Katastrophenfällen zu warnen. Am 05.04.2023 um 13:08 Uhr gab es jedoch eine Meldung via Cell Broadcast, die dazu führte, dass alle Telefone – auch wenn sie stumm geschaltet waren – ein sehr lautes Warnsignal abgegeben haben. Die Meldung lautete: "Extreme Gefahr GEFAHRENMITTEILUNG, MITTEL Mi. 05.04.2023 - 13:08 Uhr - Achtung! Amtliche Warnmeldung - für Stadt Worms - Gefahr durch Geruchsbelästigung - Es besteht keine Gefahr. - Weitere Hinweise auf https:// warnung.bund.de/meldungen - Herausgegeben von: Leitstelle Berufsfeuerwehr Worms" Ich hätte gerne eine Einschätzung, ob eine Warnung wegen Geruchsbelästigung, die auf einen Brand zurückzuführen ist, als Katastrophenfall einzustufen ist, für den Cell Broadcast ursprünglich gedacht war. Ist es sinnvoll, Cell Broadcast für solche Informationen einzusetzen und die gesamte Bevölkerung im Zellenbereich von Worms auch in wichtigen Meetings zu stören? Bitte nehmen Sie in Ihrer Antwort Bezug auf die oben genannte Meldung. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 275024 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearb…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms [#275024]
Datum
6. April 2023 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an den Bereich Sicherheit und Ordnung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem untenstehenden Antrag nach dem LTranspG, VIG übermitteln wir nac…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
WG: Einsatz von Cell Broadcast für nicht lebensbedrohliche Lagen in Worms [#275024]
Datum
13. April 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem untenstehenden Antrag nach dem LTranspG, VIG übermitteln wir nachfolgende Antwort: "Die Warnung wurde in der Tat von der Feuerwehr abgesetzt. Unsere Feuerwehr ist an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossen. Im Ernstfall dient das Warnsystem dazu, Menschen vor drohenden Gefahren zu warnen. Beim bundesweiten Warntag im vergangenen Dezember wurde diese Möglichkeit wieder flächendeckend geprobt. Je nach Einsatzstichwort entscheiden die verantwortlichen Führungskräfte (der Feuerwehr), ob eine Meldung über MoWaS abgesetzt wird. Bei einem Großbrand ist eine Bevölkerungswarnung obligatorisch, denn meist gehen solche Szenarien mit starker Rauchentwicklung einher. Insbesondere dann, wenn es – wie in diesem Fall – zu einem Brand im gewerblichen Bereich kommt, kann auch die Entwicklung giftiger Dämpfe nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist es üblich, die Bevölkerung zunächst zu warnen, damit die Menschen entsprechende Vorkehrungen treffen können (Fenster und Türen schließen, Aufenthalt im Freien vermeiden etc.). Messergebnisse von Luftmessungen liegen in der Regeln erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die Warnung dient also zunächst als Information (woher kommt der Rauch/Geruch) und gleichzeitig als Vorsichtsmaßnahme (da oft noch nicht klar ist, ob von dem Feuer eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht). Als Kriterium, wann gewarnt wird, werden unterschiedliche Aspekte herangezogen: unter anderem die Größe des (Brand-)Ereignisses, der Ort des Geschehens (in der Nähe bebauter/bewohnter Flächen, Industrieanlage) und beispielsweise auch die Wetterlage. Am 5. April, dem Tag des Brandes bei Velte, ließ die Thermik darauf schließen, dass der Rauch in Richtung Stadtgebiet zieht, was eine Gefahr für die Bevölkerung hätte darstellen können, wären giftige Dämpfe freigesetzt worden. Eine Warnmeldung wird über eine Online-Plattform abgesetzt, das von den Verantwortlichen ausgefüllt werden muss. Die Kategorie „Extreme Gefahr“ weist auf eine Gefahr hin, die sich kurzfristig erheblich auf Gesundheit, Eigentum und/oder öffentliche Infrastrukturen auswirken kann. Soweit ich das System überblicke, kann diese Kategorisierung tatsächlich nicht verändert werden. Erst die zweite Information, die in diesem Fall lautete „Gefahrenmitteilung, mittel“ (korrekt heißt es im System „Warnstufe 2, mittlere Priorität“) kann selbstständig ausgewählt werden. Dabei werden 3 Kategorien unterschieden: Warnstufe 1 – hoch, Warnstufe 2, Warnstufe 3 – niedrig. Wählt man die zweite Warnstufe aus, wird Cell Broadcast als Warnmittel automatisch vorgeschlagen, ist also bei dieser Stufe (auch aus Sicht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) obligatorisch. Die Warnmittel dienen dazu, möglichst schnell möglichst viele Menschen zu erreichen. Genau aus diesem Grund wurde in Deutschland zusätzlich kürzlich die Technik Cell Broadcast eingeführt: Damit sollen mehr Menschen erreicht und vor Gefahren gewarnt werden. Schließlich hat nicht jeder eine Warn-App auf seinem Handy installiert oder hat jederzeit Zugang zu Rundfunkgeräten. Üblicherweise kommt das System auch bei Großbränden zum Einsatz. Nach den Erfahrungen mit der Hochwasserkatastrophe 2021 wurde das Thema Bevölkerungsschutz bundesweit nochmals intensiviert. Im Allgemeinen dürfte die Auffassung vorherrschen, dass Vorsicht besser ist als Nachsicht. Und zuletzt: Dass die Warnsysteme bei dem zweiten Brand bei Velte nicht mehr aktiviert wurden, hängt mit dem Ausmaß zusammen. Der zweite Brand war bei Weitem nicht so groß wie das Feuer am Mittwoch." Mit freundlichen Grüßen