Einsatz von Dashcams

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
- alle Dokumente zu Dashcams
- eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkende…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Dashcams [#204338]
Datum
24. November 2020 09:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: - alle Dokumente zu Dashcams - eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204338/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage zum Einsatz von Dashcams
Datum
2. Dezember 2020 11:42
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 02.12.2020 Gesch.Z.: [geschwärzt] Ihr Zeichen: [geschwärzt] Ihre Anfrage zum Einsatz von Dashcams Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 24.11.2020 möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz drei Bußgelder aufgrund des rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams verhängt hat mit Bußgeldhöhen von 50 EUR, 300 EUR und 600 EUR. Soweit Sie alle Dokumente zu Dashcams beantragen, weise ich Sie darauf hin, dass dieser Antrag alle Beratungsanfragen, Beschwerdeverfahren sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren des Landesbeauftragten zu Dashcams umfasst. Es handelt sich um eine Vielzahl von Dokumenten, welche zunächst auf das Bestehen von entgegenstehenden Belangen gesichtet und geprüft werden müssen. Aufgrund des durch diese Amtshandlungen verursachten Aufwands werden hierdurch nach § 24 Landestransparenzgesetz i.V.m. der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art Kosten in Höhe von voraussichtlich mindestens 500 EUR anfallen. Ich bitte Sie möglichst bis zum 9. Dezember 2020 um Mitteilung, ob Sie mit Blick auf die dann anfallende Kostentragungspflicht an Ihrem ursprünglichen Antrag festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich durch andere Landesdatenschutzbeauftragte schon eine ausreichende Einschätzun…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Einsatz von Dashcams [#204338]
Datum
2. Dezember 2020 15:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich durch andere Landesdatenschutzbeauftragte schon eine ausreichende Einschätzung erhalten habe, würde mir eine Angabe der Höhe der Bußgelder und der groben Umstände (Veröffentlichung der Aufnahmen o.Ä.). Falls trotzdem Kosten anfallen sollten, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204338/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage zum Einsatz von Dashcams
Datum
9. Dezember 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 09.12.2020 Gesch.Z.: [geschwärzt] Ihr Zeichen: [geschwärzt] Ihre Anfrage zum Einsatz von Dashcams Sehr [geschwärzt], allen Bußgeldern (50 EUR, 300 EUR und 600 EUR) lag ein ähnlicher Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Unfallgeschehen und in einem Fall aufgrund des Verdachts der Gefährdung durch einen anderen Verkehrsteilnehmer wandten sich die Verantwortlichen an Polizeidienststellen und übergaben diesen die mittels der Dashcam gefertigten Videoaufzeichnungen. Die Polizeidienststellen leiteten die Aufnahmen sodann an den Landesbeauftragten weiter, um den Sachverhalt aus datenschutzrechtlicher Sicht zu prüfen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen durch die Verantwortlichen oder Dritte ist dem Landesbeauftragten in keinem der Bußgeldverfahren bekannt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]