Einsatz von Dashcams

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
- alle Dokumente zu Dashcams
- eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkende…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Dashcams [#204253]
Datum
23. November 2020 07:56
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: - alle Dokumente zu Dashcams - eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204253/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihr Antrag vom 23.11.2020; hier Az: A 1020/015 Sehr [geschwärzt], Ihre Eingabe ist am 23. November 2020 beim Unab…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihr Antrag vom 23.11.2020; hier Az: A 1020/015
Datum
23. November 2020 14:53
Status
Warte auf Antwort
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14,2 KB
image006.png
1,8 KB


Sehr [geschwärzt], Ihre Eingabe ist am 23. November 2020 beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Az. A 1020/015 geführt. Wir werden den Gegenstand Ihres Anliegens untersuchen und Sie unaufgefordert über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung unterrichten. Für den Fall notwendiger Rückfragen werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) entnehmen Sie bitte beigefügtem Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23. November 2021 - hier Az.: A 1020/ 015 - möchte …
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
AW: Einsatz von Dashcams [#204253]
Datum
27. November 2020 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23. November 2021 - hier Az.: A 1020/ 015 - möchte ich Ihnen nach Prüfung mitteilen, dass von hiesiger Dienststelle bislang keine Bußgelder mit Bezug " Einsatz von Dashcams" auf Basis der DSGVO ausgesprochen wurden. Allgemeine Informationen zum Thema "Dashcam" finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Videoüberwachung": https://www.datenschutz.saarland.de/themen/videoueberwachung In diesem Zusammenhang möchte ich Sie ebenfalls auf unseren 28. Tätigkeitsbericht verweisen, in dem unter Top 4.18.1 ebenfalls auf das Thema Videoüberwachung - sowie ebenso auch das Thema Dash-Cam - eingegangen wurde: https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/tberichte/tb28_2019.pdf Über darüber hinausgehendes Informationsmaterial verfügt hiesige Dienststelle nicht. Mit freundlichen Grüßen