Einsatz von Dashcams

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
- alle Dokumente zu Dashcams
- eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Ve…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Dashcams [#204255]
Datum
23. November 2020 07:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: - alle Dokumente zu Dashcams - eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204255/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Einsatz von Dashcams [#204255]
Datum
23. November 2020 08:07
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aufsicht nach Art. 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung; [geschwärzt] von: [geschwärzt] An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aufsicht nach Art. 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung; [geschwärzt]
Datum
3. Dezember 2020 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
201,5 KB
1,9 MB
von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt]; [geschwärzt] Aktenzeichen: [geschwärzt] Betreff: Aufsicht nach § 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail vom 23.11.2020. Beigefügt finden Sie ein Positionspapier zum Thema Dashcameinsatz sowie eine Orientierungshilfe zum Thema Videoüberwachung. Beides sind Dokumente die frei zugänglich sind und auch zum Download zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird jeder zur Anzeige gebrachte Fall im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ausgewertet und entsprechend beurteilt. Die Ahndung rechtswidriger Dashcameinsätze fällt in die jeweilige Zuständigkeit der Länder und kann je nach Bundesland deutlich unterschiedlich ausfallen. In Sachsen beispielsweise werden generell die SD-Karten ausgewertet und Bußgelder in Ihrer Höhe nach Einzelverstößen und Verstoßtagen bemessen. Mehrere andere Bundesländern verhängen je 500,- €. In NRW wird bei Privatpersonen in der Regel eine Verwarnung nach der Datenschutz Grundverordnung ausgesprochen. Bußgelder werden nur bei besonders schweren Verstößen und bei dem Einsatz von Dashcams zur bewussten Schädigung Dritter erhoben. In der Regel beträgt die Höhe der Bußgelder in solchen Fällen 250,- bis 500,-Euro Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufsicht nach Art. 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung; 10594/20 [#204255] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufsicht nach Art. 55 DS-GVO; hier Videoüberwachung; 10594/20 [#204255]
Datum
3. Dezember 2020 23:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die klare und aufschlussreiche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204255/