Einsatz von Drohnen bei Fußballspielen

- Informationen über die Art und Anzahl der Drohnen der Landespolizei (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Hersteller, Modell und Dienststelle)

- Richtlinien, Weisungen und ähnliche Dokumente zum Einsatz von Drohnen bei Fußballspielen und generell durch die Bereitschaftspolizei

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    16. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Drohnen bei Fußballspielen [#270273]
Datum
14. Februar 2023 15:35
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über die Art und Anzahl der Drohnen der Landespolizei (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Hersteller, Modell und Dienststelle) - Richtlinien, Weisungen und ähnliche Dokumente zum Einsatz von Drohnen bei Fußballspielen und generell durch die Bereitschaftspolizei
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270273/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Einsatz von Drohnen bei Fußballspielen [#270273]
Datum
6. März 2023 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 14.02.2023. Vorausschicken möchte ich, dass das IFG NRW gemäß § 4 Absatz 1 auf in der angerufenen Behörde (Ministerium des Innern des Landes NRW) vorhandene Informationen abstellt und eine Informationsbeschaffung nicht vorgesehen ist. Sie fragten nach folgenden Informationen: - Informationen über die Art und Anzahl der Drohnen der Landespolizei (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Hersteller, Modell und Dienststelle) · Die Polizei NRW setzt derzeit Drohnen des Typs DJI Mavic 2EZ sowie DJI Matrice M210 und M300 ein. · Es wurden 106 Drohnen bei der Polizei NRW beschafft. · Diese sollen konzeptionell wie folgt auf bestimmte Organisationseinheiten verteilt werden: · 76 Drohnen für 16 Kriminaltechnische Untersuchungsstellen, Tatortvermessungsgruppe des LKA sowie die Bereitschaftspolizei · 30 Drohnen für die Verkehrsunfallaufnahme-Teams Die konkrete Ausstattung von Dienststellen mit Modellen entsprechend den individuellen Bedarfen obliegt dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD). Informationen, die eine Beantwortung im ersuchten Detaillierungsgrad zulassen würde, liegen hier daher nicht vor. - Richtlinien, Weisungen und ähnliche Dokumente zum Einsatz von Drohnen bei Fußballspielen und generell durch die Bereitschaftspolizei Im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen keine Richtlinien, Weisungen und ähnliche Dokumente zum Einsatz von Drohnen, die sich speziell auf den Einsatz bei Fußballspielen und generell durch die Bereitschaftspolizei beziehen, vor. In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben Mit freundlichen Grüßen