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Einsatz von Drohnen durch die Bundespolizei

ich erbitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Drohnen und wie viele werden derzeit von der Bundespolizei (z.B. GSG9, Küstenschutz) eingesetzt oder erprobt?

2. In welchen Erprobungssituationen sind Drohnen bisher im Rahmen der Arbeit der Bundespolizei zum Einsatz gekommen?

3. Wo müsste der Einsatz von Drohnen gesetzlich geregelt werden, sollte die Bundespolizei in Zukunft Drohnen einsetzen wollen?

4. In welchem Gesetz/Verordnung wird der Einsatz der Videotechnik an Drohnen im Rahmen der Arbeit der Bundespolizei geregelt bzw. müsste er geregelt werden? Hier geht es mir speziell um mögliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Bürgern und Datenschutzfragen.

Ich danke Ihnen bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Ergebnis der Anfrage

Information über bei Bundespolizei. Bisherige Einsätze durch Bundespolizei. Gesetzliche Grundlage für Einsatz von Videotechnik an Drohnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2013
  • Frist
    12. März 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich erbitte Sie …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Drohnen durch die Bundespolizei
Datum
7. Februar 2013 10:18
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erbitte Sie um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Drohnen und wie viele werden derzeit von der Bundespolizei (z.B. GSG9, Küstenschutz) eingesetzt oder erprobt? 2. In welchen Erprobungssituationen sind Drohnen bisher im Rahmen der Arbeit der Bundespolizei zum Einsatz gekommen? 3. Wo müsste der Einsatz von Drohnen gesetzlich geregelt werden, sollte die Bundespolizei in Zukunft Drohnen einsetzen wollen? 4. In welchem Gesetz/Verordnung wird der Einsatz der Videotechnik an Drohnen im Rahmen der Arbeit der Bundespolizei geregelt bzw. müsste er geregelt werden? Hier geht es mir speziell um mögliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Bürgern und Datenschutzfragen. Ich danke Ihnen bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
IFG-Anfrage zum Einsatz von Drohnen bei der Bundespolizei S. Anlage Im Auftrag Walter Stekla Bundespolizeipr…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Anfrage zum Einsatz von Drohnen bei der Bundespolizei
Datum
15. Februar 2013 09:06
Status
Anfrage erfolgreich
S. Anlage Im Auftrag Walter Stekla Bundespolizeipräsidium Sachbearbeiter Datenschutz Telefon: 03 31-9 79 97-71 52 E-Mail: <<E-Mailadresse>>
Bundespolizeipräsidium
2013-02-28_DSB_an Anonymer Nutzer_IFG-Bescheid UAS-Drohnen Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich I…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
2013-02-28_DSB_an Anonymer Nutzer_IFG-Bescheid UAS-Drohnen
Datum
28. Februar 2013 16:04
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen vorab den Bescheid vom 28. Februar 2013 zu Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung nach dem IFG vom 7. Februar 2013. Die Originalfassung geht Ihnen in Kürze auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Holger Wirth Bundespolizeipräsidium BSB - Datenschutzstelle Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Tel.: 0331-97997-7153 e-Mail: <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2013-02-28_DSB_an Anonymer Nutzer_IFG-Bescheid UAS-Drohnen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ih…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2013-02-28_DSB_an Anonymer Nutzer_IFG-Bescheid UAS-Drohnen
Datum
10. März 2013 19:37
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und die Informationen. Aus den Antworten ergibt sich für mich zwei weitere Fragen: 1. Sie schreiben, dass der Einsatz von Drohnen in BPolG §26, BPolG §27 und BPolG §28 geregelt wird. §26 bezieht sich dabei auf öffentliche Versammlungen, §27 auf Grenzbereiche sowie Objekte nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 (also Polizeibehörden, Ministerien, Bahnhöfe, Flughäfen, Grenzstationen), §28 bezieht sich auf "besondere Mittel der Datenerhebung" bei Personen, von denen konkrete Gefahr ausgeht. Weiterhin schreiben Sie, dass Drohnen bisher z.B. bei einer "Objektaufklärung von BTM-Anbau an einer Lagerhalle" eingesetzt wurde. Auf welcher gesetzlichen Basis erfolgte der Drohneneinsatz in diesem Fall? 2. BPolG §27 schreibt vor, dass der "Einsatz derartiger Geräte erkennbar sein" muss. Wir wird das im Fall von Drohnen gewährleistet? Nehmen wir z.B. noch einmal den Fall "BTM-Anbau bei Lagerhalle"? Ist es richtig, dass der Drohneneinsatz, was die "Erkennbarkeit der Geräte" betrifft, nicht gesetzlich geregelt ist? Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Information. ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
2013-03-15_DSB_an Anonymer Nutzer_2. IFG-Bescheid UAS-Drohnen Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei übersende ich Ih…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
2013-03-15_DSB_an Anonymer Nutzer_2. IFG-Bescheid UAS-Drohnen
Datum
15. März 2013 10:06
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei übersende ich Ihnen vorab den 2. Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Holger Wirth Bundespolizeipräsidium BSB - Datenschutzstelle Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Tel.: 0331-97997-7153 e-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 2013-03-15_DSB_an Anonymer Nutzer_2. IFG-Bescheid UAS-Drohnen Hallo Herr Wirth, haben Sie vielen Dank für di…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2013-03-15_DSB_an Anonymer Nutzer_2. IFG-Bescheid UAS-Drohnen
Datum
17. April 2013 11:19
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Hallo Herr Wirth, haben Sie vielen Dank für die ausführliche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.