Einsatz von Drohnes (Anzahl und Modell)

Wie viele Drohnen welchen Typs werden von der Landespolizei eingesetzt oder erprobt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Hersteller, Modell und Dienststelle)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Drohnes (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
30. September 2021 19:10
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Drohnen welchen Typs werden von der Landespolizei eingesetzt oder erprobt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Hersteller, Modell und Dienststelle)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230266/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Drohnes (Anzahl und Modell)“ vom 3…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Drohnes (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
2. November 2021 15:58
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Drohnes (Anzahl und Modell)“ vom 30.09.2021 (#230266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230266/
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266] Az: ZA - 30.01 Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass I…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
11. November 2021 06:51
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
6,2 KB


Az: ZA - 30.01 Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage vom 30.09.2021 bisher nicht beantwortet worden ist, jedoch habe ich erst Kenntnis über diese mit Ihrem Schreiben vom 02.11.2021 erhalten. Der Link zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage lässt sich leider nicht öffnen, so dass ich zum Inhalt zurzeit keine Stellung beziehen kann. Ich bitte daher um erneute Übersendung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VI…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
11. November 2021 15:38
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Drohnen welchen Typs werden von der Landespolizei eingesetzt oder erprobt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Hersteller, Modell und Dienststelle) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230266/
<< Anfragesteller:in >>
Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
22. Dezember 2021 20:53
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Drohnes (Anzahl und Modell)“ vom 30.09.2021 (#230266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230266/
<< Anfragesteller:in >>
Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfra…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
15. Januar 2022 12:49
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Drohnes (Anzahl und Modell)“ vom 30.09.2021 (#230266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230266/
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
IFG Kmepermann: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266] Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><m…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
IFG Kmepermann: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
19. Januar 2022 07:47
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
8,7 KB


Per Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: ZA - 30.01 Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass Ihre Anfrage vom 30.09.2021 bisher nicht beantwortet worden ist, jedoch habe ich erst Kenntnis über diese mit Ihrem Schreiben vom 02.11.2021 erhalten. Mit Schreiben vom 11.11.2021 habe ich Sie darüber informiert, dass sich der Link zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage leider nicht öffnen lässt und somit zum Inhalt keine Stellung bezogen werden kann. Ich habe daher um erneute Übersendung der Anfrage gebeten. Diese ist bisher nicht bei mir eingegangen. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitte ich daher erneut um eine Übersendung. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Kmepermann: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Kmepermann: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
19. Januar 2022 08:31
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Drohnen welchen Typs werden von der Landespolizei eingesetzt oder erprobt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Hersteller, Modell und Dienststelle) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230266/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
IFG Kempermann: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266] ________________________________________________…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
IFG Kempermann: Einsatz von Drohnen (Anzahl und Modell) [#230266]
Datum
3. Februar 2022 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image005.jpg
6,2 KB


_______________________________________________________________ Antwort an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Az: 30.01 Sehr Antragsteller/in mit u. s. Anfrage nach dem IFG NRW bitten Sie um Information über die eingesetzten und erprobten Drohnen bei der Polizei NRW. Das Kompetenzzentrum Drohnen der Polizei NRW beim Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste verantwortet als zentrale Stelle den rechtskonformen Betrieb der Drohnen in den Kreispolizeibehörden des Landes und verwaltet die dort betriebenen Drohnen. Derzeit werden in Kreispolizeibehörden 90 Drohnen der Typen "Mavic 2 Zoom", "Matrice 210" und "Matrice 300, allesamt des Herstellers DJi, eingesetzt. Folgende Kreispolizeibehörden sind derzeit mit Drohnen ausgestattet: · PP Aachen · PP Bielefeld · PP Bochum · PP Bonn · PP Dortmund · PP Düsseldorf · PP Duisburg · PP Essen · PP Gelsenkirchen · PP Hagen · PP Köln · PP Krefeld · PP Mönchengladbach · PP Recklinghausen · PP Wuppertal · PP Münster * KPB Kleve * Landeskriminalamt NRW * Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW Die Drohnen werden bei den Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, der Bereitschaftspolizei und den Verkehrsunfallaufnahmeteams eingesetzt. Eine Erprobung von Drohnen findet durch das KDPol derzeit nicht statt. Gebührenentscheidung: Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen