Einsatz von Elektroschock-Pistolen, sog. Tasern

(1) In welchem Polizeidirektionen in NRW kommen im Rahmen des Modell-Versuchs Elektroschock-Pistolen, sog. Taser, seit dem 01.01.2021 zum Einsatz?
(2) Wie viele Elektroschock-Pistolen sind genau in jedem Modell-Bezirk jeweils im Einsatz? Werden diese Pistolen ordnungsgemäß auf der anderen Seite der Dienstwaffe am Körper getragen? Gibt es hierzu eine entsprechende Dienstanweisung, die zur Verfügung gestellt werden kann?
(3) Wie viele Einsätze einer Elektroschock-Pistole gab es in NRW seit Beginn des Modell-Projekts am 01.01.2021? Gab es hier Beschwerden über die Verhältnismäßigkeit? Wurden gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Opfern festgestellt und dokumentiert? Wenn ja, bitte ich um eine genaue Auflistung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
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Clemens Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Clemens Krause
Betreff
Einsatz von Elektroschock-Pistolen, sog. Tasern [#220368]
Datum
14. Mai 2021 08:41
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) In welchem Polizeidirektionen in NRW kommen im Rahmen des Modell-Versuchs Elektroschock-Pistolen, sog. Taser, seit dem 01.01.2021 zum Einsatz? (2) Wie viele Elektroschock-Pistolen sind genau in jedem Modell-Bezirk jeweils im Einsatz? Werden diese Pistolen ordnungsgemäß auf der anderen Seite der Dienstwaffe am Körper getragen? Gibt es hierzu eine entsprechende Dienstanweisung, die zur Verfügung gestellt werden kann? (3) Wie viele Einsätze einer Elektroschock-Pistole gab es in NRW seit Beginn des Modell-Projekts am 01.01.2021? Gab es hier Beschwerden über die Verhältnismäßigkeit? Wurden gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Opfern festgestellt und dokumentiert? Wenn ja, bitte ich um eine genaue Auflistung? Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Krause Anfragenr: 220368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220368/ Postanschrift Clemens Krause << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Krause

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Eingaben und Beschwerden
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Eingaben und Beschwerden
Datum
25. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen