Einsatz von Erziehern in GE Schulen als Betreuuer:Innen bei Lehrerausfall

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern oder alternativ Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule) erfolgt an hessischen Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zur Unterstützung der Lehrkräfte. Diese Erzieher:Innen werden bei Ausfall der Lehrkräfte offenbar dann als Betreuer:Innen für die betroffen Klassen eingesetzt. Ist dies mit den gesetzlichen Regelungen und Verordnungen vereinbar und erhalten die Erzieher:Innen für diese Betreuungszeiten eine höhere Vergütung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2023
  • Frist
    23. August 2023
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Christian Dietzel
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, d…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Christian Dietzel
Betreff
Einsatz von Erziehern in GE Schulen als Betreuuer:Innen bei Lehrerausfall [#284380]
Datum
21. Juli 2023 14:28
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern oder alternativ Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule) erfolgt an hessischen Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zur Unterstützung der Lehrkräfte. Diese Erzieher:Innen werden bei Ausfall der Lehrkräfte offenbar dann als Betreuer:Innen für die betroffen Klassen eingesetzt. Ist dies mit den gesetzlichen Regelungen und Verordnungen vereinbar und erhalten die Erzieher:Innen für diese Betreuungszeiten eine höhere Vergütung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Dietzel Anfragenr: 284380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284380/ Postanschrift Christian Dietzel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Dietzel

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Christian Dietzel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Erziehern in GE Schulen als Betreuuer:Innen bei Lehrer…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Christian Dietzel
Betreff
AW: Einsatz von Erziehern in GE Schulen als Betreuuer:Innen bei Lehrerausfall [#284380]
Datum
23. August 2023 08:23
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Erziehern in GE Schulen als Betreuuer:Innen bei Lehrerausfall“ vom 21.07.2023 (#284380) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Dietzel