Einsatz von Microsoft Teams

Dokumente zum Einsatz von Microsoft Teams in der Hansestadt Hamburg, insbesondere auch zur Nutzung der Server von Microsoft und die Prevention gegen Datenabfluss aufgrund des U.S. Patriot Act

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Microsoft Teams [#216143]
Datum
21. März 2021 09:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Dokumente zum Einsatz von Microsoft Teams in der Hansestadt Hamburg, insbesondere auch zur Nutzung der Server von Microsoft und die Prevention gegen Datenabfluss aufgrund des U.S. Patriot Act
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Microsoft Teams“ vom 21.03.2021 (#2…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Microsoft Teams [#216143]
Datum
25. April 2021 09:38
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Microsoft Teams“ vom 21.03.2021 (#216143) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in bezieht sich diese konkrete Mail auf eine Anfrage an den HmbBfDI? Wir haben bislang keine d…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Einsatz von Microsoft Teams [#216143] (1368/2021)
Datum
26. April 2021 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezieht sich diese konkrete Mail auf eine Anfrage an den HmbBfDI? Wir haben bislang keine derartige Anfrage an uns erhalten, weshalb wir den Hinweis auf die Fristüberschreitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen können. Bitte teilen Sie uns kurz mit, ob diese Anfrage an uns gerichtet ist (Sie also die Informationen von uns verlangen) oder dies eine Anrufung des HmbBfDI ist, weil eine andere Stelle Ihnen keine Auskünfte erteilt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Anfrage stammt vom 21. März 2021 und war Ih…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Microsoft Teams [#216143] (1368/2021) [#216143]
Datum
27. April 2021 20:52
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Anfrage stammt vom 21. März 2021 und war Ihre Behörde als Datenschutzbehörde gerichtet. Meines Wissens müssen Sie bei der Einführung neuer Verfahren im Rahmen der datenschutzrechtlichen Freigabe beteiligt werden. Microsoft Teams hat bislang eine sehr problematische Form des Umgangs mit Datenschutz und wird insbesondere nicht on premise angeboten. Deshalb haben sich meines Wissens die Datenschutzbehörden der Länder zum Einsatz sehr kritisch geäußert. Mich würde die Stellungnahme hierzu zum aktuellen Einsatz von MS Teams in der hamburgischen Verwaltung interessieren, wo dies bereits ausgerollt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Mai 2021 19:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage intern weitergeleitet, die wir unter dem Aktenzeichen T1/1368/2021 v…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Einsatz von Microsoft Teams [#216143]
Datum
14. Mai 2021 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mir wurde Ihre Anfrage intern weitergeleitet, die wir unter dem Aktenzeichen T1/1368/2021 verarbeiten. Für die verzögerte Beantwortung bitte ich Sie um Verständnis. Inhaltlich kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Dokumente zum Einsatz von Microsoft Teams (MS Teams) in der Hansestadt Hamburg liegen dem HmbBfDI aktuell nicht vor. Ein stadtweiter Einsatz von MS Teams ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand auch nicht geplant. Gleichwohl gibt es Bestrebungen, Office 365 in der FHH als Ablösung für die bisherigen on-premise-betriebenen Office-Anwendungen einzusetzen; hier wäre dann im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bewertung u.U. auch mittelbar der Einsatz von MS Teams näher zu prüfen. Die von Ihnen angesprochene Thematik, rund um die Nutzung von Servern von Microsoft und die Prävention gegen Datenabflüsse aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, haben wir zum Anlass genommen, um den politischen Verantwortlichen in der Stadt unsere diesbezüglichen Bedenken mitzuteilen und Beratung anzubieten. Da wir Ihre Anfrage auch dahingehend verstehen, wie der HmbBfDI proaktiv in dieser grundsätzlichen Angelegenheit verfährt, möchte ich Ihnen daher zum einen ein Schreiben von Herrn Prof. Caspar an die Senatskanzlei übermitteln, in dem konkret auf den Einsatz von Office 365 sowie des Videokonferenzdienstes Zoom abgestellt wird. Zum anderen wird die uns vorliegende Antwort der Senatskanzlei in dieser Sache übermittelt. An dieser Stelle möchte ich zudem kurz auf die Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme der Datenschutzkonferenz hinweisen, die wir als Grundlage für Beratungen und Prüfungen verantwortlicher Stellen nutzen. Sie finden diese u.a. auch auf unserer Webseite öffentlich einsehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Zusendung des Schriftverkehrs mit der Senatskanzlei. …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Microsoft Teams [#216143]
Datum
14. Mai 2021 22:00
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Zusendung des Schriftverkehrs mit der Senatskanzlei. Was mich wundert: die Senatskanzlei setzt bereits MS Teams flächendeckend ein (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzkonzept-fur-den-einsatz-von-microsoft-teams/#nachricht-591196; Email vom 28. April 2021). Wieso wird Ihre Behörde hier nicht beteiligt, selbst wenn es sich angeblich lediglich um einen Probebetrieb handelt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> darf ich an meine Email vom 14. Mai 2021 erinnern? Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
T1/1368/2021 AW: Einsatz von Microsoft Teams [#216143]
Datum
3. Juli 2021 20:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> darf ich an meine Email vom 14. Mai 2021 erinnern? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in über die Beweggründe der Nichtbeteiligung unseres Hauses kann der Hamburgische Beauftragte …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Einsatz von Microsoft Teams [#216143]
Datum
6. Juli 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in über die Beweggründe der Nichtbeteiligung unseres Hauses kann der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) keine Auskunft geben, da uns diese nicht bekannt sind. Festzuhalten bleibt, dass eine möglichst frühzeitige Beteiligung unserer Dienststelle einerseits rechtliche geboten ist und andererseits in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Verfahren und Projekte in einem Stadium begleitet werden konnten, in dem noch Einfluss genommen werden konnte, ohne dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen musste. Diese Position vermitteln wir auch stets auf allen Ebenen der Zusammenarbeit. Ebenso positionieren wir uns bei sog. Probe- oder Pilotbetrieben, die oftmals ohne signifikante datenschutzrechtliche Begleitung anlaufen bzw. angelaufen sind. Sobald personenbezogene Echtdaten über diese Systeme verarbeitet werden, müssen die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden. Diese Anforderung gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob ein "Datenschutzkonzept" erstellt wurde oder nicht. Im Kontext Microsoft Teams werden wir unsererseits weiterhin mit allen verantwortlichen Stellen im Kontakt bleiben und dabei auch Lösungswege skizzieren, die nach technischer und rechtlicher Prüfung datenschutzfreundlicher sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich hatte bei der Senatskanzlei direkt …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Einsatz von Microsoft Teams [#216143]
Datum
6. Juli 2021 08:57
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich hatte bei der Senatskanzlei direkt nachgefragt (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzkonzept-fur-den-einsatz-von-microsoft-teams/). Dort scheint kein Datenschutzkonzept vorzuliegen. Offenbar hat man sich über die von Ihnen angesprochenen Fragen keine Gedanken gemacht. Das dort zugesandte Dokument von Dataport hat jedenfalls mit einem Datenschutzkonzept nichts zu tun. Das über Microsoft Teams personenbezogene Daten ausgetauscht werden - mindestens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer - ist vor dem Hintergrund einer non on premises-Lösung eigentlich klar. Herr StR Pörksen hat in seiner Antwort an Ihre Behörde zwar von Gesprächen mit Microsoft Co. gesprochen, aber das zentrale Problem dabei bislang nicht gelöst. Gibt es denn hier nunmehr von Ihrer Seite Initiativen, aktiv zu werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir zu meiner Anfrage den gesamten Schriftverkehr einschließlich v…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Microsoft Teams [#216143] - 1368/2021 [#216143]
Datum
6. September 2021 19:46
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir zu meiner Anfrage den gesamten Schriftverkehr einschließlich von Gesprächsnotizen mit der Senatskanzlei Es betrifft diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-von-microsoft-teams Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 6.9.2021 …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021)
Datum
14. September 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 6.9.2021 an Herrn Mücke ist hier eingegangen und wurde mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorgelegt. Ihre Eingabe hat hier das Aktenzeichen I3/2855/2021 erhalten. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie beantragen Zugang zum Schriftverkehr des HmbBfDI mit der Senatskanzlei im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage 1368/2021 (Microsoft Teams). Leider wird die Bearbeitung dieses Antrags voraussichtlich einen mehr als nur geringen Aufwand erfordern. Hierfür ist eine Gebühr nach Ziffer 1.3.1.1 der Anlage zur Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) zu erheben. Der Gebührenrahmen beträgt 15 bis 125 Euro; die Gebühr würde sich in diesem Fall voraussichtlich am unteren Rand des Rahmens bewegen. Wenn Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten möchten, bitte ich um Angabe einer Postanschrift, damit nach Abschluss der Bearbeitung ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143] Sehr << Anrede >> bit…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143]
Datum
21. September 2021 05:13
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte schlüsseln Sie mir doch auf, welche Unterlagen hier vorliegen. Dann kann ich dies gerne eingrenzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143] Sehr Antragstell…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143]
Datum
21. September 2021 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in es handelt sich um eine geringe Zahl von E-Mails. Der Aufwand entsteht in diesem Fall nicht durch die Menge des Materials, sondern dadurch, dass die Senatskanzlei rechtliche Einwände erhebt, die vor einer Weitergabe dieser Mails zu prüfen wären. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143] Sehr << An…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143]
Datum
22. September 2021 22:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dies verwundert mich jetzt. Die Senatskanzlei ist als Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg - also des selben Rechtsträgers wie Sie - gar nicht berechtigt, Einwände zu erheben. Sie kann qua Gesetz gar nicht Dritte sein, die zu beteiligen wäre, da sie vorliegend keine Rechte besitzt und ihre Rechte auch auch gar nicht verletzt werden können. Insofern sind diese Einwände nicht zu berücksichtigen Im Übrigen darf ich um Zusendung des Schriftstückes bitten, in dem die Senatskanzlei ihre "Einwände" erhebt. Dies ist glaub ich schon ein Gebot des faires Prozesses, damit ich dazu vor Bescheidserlass Stellung nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143] Sehr Antragstell…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143]
Datum
23. September 2021 08:20
Status
Sehr Antragsteller/in der HmbBfDI muss eine rechtmäßige Entscheidung treffen. Wenn die Jurist:innen der SK Gründe vortragen, warum die von uns beabsichtigte Entscheidung ihrer Ansicht nach nicht rechtmäßig wäre, können wir dies nicht ignorieren. Die entsprechende E-Mail der SK wird mit der übrigen Korrespondenz zugänglich gemacht werden, wenn sich deren Offenlegung nach unserer Prüfung als rechtmäßig erweist. Eine weitere Stellungnahme Ihrerseits ist im laufenden Antragsverfahren nicht vorgesehen. Eine Einsichtnahme vor Bescheiderlass ist daher für die Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen auch im Wege der Akteneinsicht nach § 29 HmbVwVfG nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143] Sehr << An…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143]
Datum
25. September 2021 14:16
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Beteiligung der Senatskanzlei ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wenn eine städtische Dienststelle bewusst hier einen Aufwand generiert, weil sie ungefragt Einwände erhebt, so kann dies nur schwer einem Dritten angelastet werden. Die Überlastung der Gebühren ist vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen. Prüfberechtigt und prüfverpflichtet ist ausschließlich die verfügungsberechtigte Behörde. Es ist deshalb bereits fraglich, wie die Senatskanzlei an die Unterlagen gelangt ist. Es scheint hier wohl eher so, dass die Senatskanzlei sowohl mich als Bürgerin als auch Sie als städtische Dienststelle einzuschüchtern versucht. Aus Ihren Ausführungen wird deutlich, dass ausschließlich das Schreiben der Senatskanzlei nunmehr zu einem höheren Aufwand führen soll. Wenn jedoch ein solches Schreiben bei Ihnen eingeht, welches offenbar aus der vorherigen unzulässigen Weiterleitung herrührt und die absendende Stelle überhaupt keine Berechtigung hierzu besitzt, kann dies niemals zu Lasten Dritter gehen. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, wie Sie mit anderen von unbeteiligten Dritten vorgebrachten Einwänden umgehen und ob diese auch zu einer extensiven Prüfung führen mit höheren Aufwänden als einfach notwendig. Im Übrigen gebietet es der Grundsatz eines fairen Verfahrens, dass die Einwände der Senatskanzlei mir zur Stellungnahme vor Erlass eines Bescheides offengelegt werden. Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat die Behörde eine Anhörung zwingend durchzuführen, bei der sie alle aus ihrer Sicht gegen den antragsgemässen Bescheidserlass sprechenden Gründe darzulegen hat. Da Sie nunmehr die Gründe der Senatskanzlei, die wie bereits ausgeführt von dieser ohne eine juristische Berechtigung vorgetragen wurden, sind Sie hier verpflichtet, diese offenzulegen und mir die Möglichkeit einzuräumen, diesen entgegentreten zu können. Was dabei zur Wahrnehmung der Verfahrensrechte beiträgt, obliegt auch nur Ihrer eingeschränkten Beurteilung. Insbesondere wenn wie vorliegend Sie jedoch daraus einen Ablehnungsgrund sehen, ist es offensichtlich, dass meine Verfahrensrechte betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143] Sehr << Anrede >> leider …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143]
Datum
2. Januar 2022 20:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider habe ich auf meine Nachricht vom 25.9.2021 nichts mehr von Ihnen gehört. Ich bitte um Information zum aktuellen Sachstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216143/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143] Sehr Antragsteller/in ich kann Ih…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihr Antrag nach HmbTG wg. Korrespondenz mit der SK (I3/2855/2021) [#216143]
Datum
11. Januar 2022 14:45
Status
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihre Einwände nicht ganz nachvollziehen. Wird ein Gebührenbescheid erlassen, wird dieser eine Begründung enthalten, die Sie prüfen und auch dem Verwaltungsgericht zur Prüfung vorlegen können. Nach der gesetzlichen Konzeption ist die Gebührenfreiheit die Ausnahme. Ich habe Zweifel, dass es bei einer einfachen Angelegenheit bleiben wird. Damit bin ich in der Gebührenpflicht. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Angelegenheit wider Erwarten keinen erhöhten Aufwand verursacht hat, werden selbstverständlich keine Gebühren erhoben. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung nicht fortsetze und weiteren Aufwand betreibe ohne Ihre Zusage, dass anfallende Gebühren übernommen werden, sowie die Angabe, wohin ein Gebührenbescheid zu adressieren ist. Mit freundlichen Grüßen