Einsatz von Microsoft365 in Schulen im Rhein-Sieg-Kreis

Datenschutzfolgeabschätzung bzw. Datenschutzrechtliches Gutachten/Beurteilung/Einschätzung für den (zulässigen) Einsatz von Microsoft365 (im Unterricht) in Schulen im Rhein-Sieg-Kreis.

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  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
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Betreff
Einsatz von Microsoft365 in Schulen im Rhein-Sieg-Kreis [#295797]
Datum
29. Dezember 2023 21:39
An
Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzfolgeabschätzung bzw. Datenschutzrechtliches Gutachten/Beurteilung/Einschätzung für den (zulässigen) Einsatz von Microsoft365 (im Unterricht) in Schulen im Rhein-Sieg-Kreis.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295797/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Microsoft365 in Schulen im Rhein-Sieg-Kreis“ vom 29.12…
An Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Microsoft365 in Schulen im Rhein-Sieg-Kreis [#295797]
Datum
31. Januar 2024 08:06
An
Amt für Schule und Bildungskoordinierung Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Microsoft365 in Schulen im Rhein-Sieg-Kreis“ vom 29.12.2023 (#295797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>