Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir folgende Frage:
Werden Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz an deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt?
Sollte dies der Fall sein teilen Sie mir bitte die rechtliche Grundlage dazu mit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage abgelehnt
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Datum7. November 2015
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11. Dezember 2015
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- Betreff
- Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen [#11845]
- Datum
- 7. November 2015 23:03
- An
- Auswärtiges Amt
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen [#11845]
- Datum
- 11. Dezember 2015 15:21
- An
- Auswärtiges Amt
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- AW: AW: Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen [#11845]
- Datum
- 21. Dezember 2015 10:32
- An
- Auswärtiges Amt
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- Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
- Datum
- 28. Dezember 2015 11:04
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- AW: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
- Datum
- 28. Dezember 2015 11:06
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- Auswärtiges Amt
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- Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
- Datum
- 8. Januar 2016 16:07
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- AW: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
- Datum
- 8. Januar 2016 16:08
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- Auswärtiges Amt
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- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz zum Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz an deutschen Auslandsvertretungen, Vg. 303-2015
- Datum
- 12. Januar 2016 11:27
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- AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz zum Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz an deutschen Auslandsvertretungen, Vg. 303-2015 [#11845]
- Datum
- 12. Januar 2016 16:25
- An
- Auswärtiges Amt
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- Auswärtiges Amt
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- Datum
- 13. Januar 2016
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- Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
- Datum
- 23. Januar 2016 21:39
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- Betreff
- WG: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
- Datum
- 26. Januar 2016 14:37
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- Warte auf Antwort
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- AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
- Datum
- 26. Januar 2016 15:44
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- Datum
- 27. Januar 2016
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- Warte auf Antwort
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505-511.E-IFG 303-2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Antwort danke ich Ihnen.
Zunächst möchte ich um eine Begründung bitten, warum mein IFG-Antrag nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat (vgl. §7 Abs. 5 IFG) bearbeitet worden ist, und warum ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekommen habe. Sie haben die Frist für meinen IFG-Antrag um 34 Tage überschritten.
Laut §3 Abs. 8 IFG besteht kein Informationszugang gegenüber Nachrichtendiensten. Beim Auswärtigen Amt handelt es sich nicht um einen Nachrichtendienst.
Daher ist dieser Ablehnungsgrund nicht auf meinen Antrag anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen