Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

Werden Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz an deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt?

Sollte dies der Fall sein teilen Sie mir bitte die rechtliche Grundlage dazu mit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Werden Mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen [#11845]
Datum
7. November 2015 23:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Werden Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz an deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt? Sollte dies der Fall sein teilen Sie mir bitte die rechtliche Grundlage dazu mit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen [#11845]
Datum
11. Dezember 2015 15:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" vom 07.11.2015 (#11845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen [#11845]
Datum
21. Dezember 2015 10:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" vom 07.11.2015 (#11845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie sich bis Montag, denn 28. Dezember 2015 nicht bei mir melden, werde ich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
Datum
28. Dezember 2015 11:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11845 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, denn leider hat mir die Behörde noch nicht einmal geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesam…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
Datum
28. Dezember 2015 11:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" vom 07.11.2015 (#11845) habe ich heute die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
Datum
8. Januar 2016 16:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG) ist nunmehr 1 Woche und 4 Tage her. Inzwischen hat das Auswärtige Amt bereits auf andere IFG-Anfrage geantwortet, die nach meiner Anfrage gestellt wurden. Daher wollte ich mich einmal informieren, wann ich mit einer Antwort Ihrerseits oder vom Auswärtigen Amt rechnen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
Datum
8. Januar 2016 16:08
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" vom 07.11.2015 (#11845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz zum Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschut…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz zum Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz an deutschen Auslandsvertretungen, Vg. 303-2015
Datum
12. Januar 2016 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in In Ihrer Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), bitten Sie um eine Antwort in elektronischer Form. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Eine Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die von Ihnen bisher angegebene und genutzte E-Mail Adresse einer Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist bei einer Übersendung des Bescheids an eine solche Adresse der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Für die elektronische Übersendung des Bescheids bitte ich daher um Mitteilung einer persönlichen E-Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz zum Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungss…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz zum Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz an deutschen Auslandsvertretungen, Vg. 303-2015 [#11845]
Datum
12. Januar 2016 16:25
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne teile ich Ihnen meine persönliche E-Mail Adresse mit: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
Datum
23. Januar 2016 21:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage nach Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG) ist nunmehr länger als 3 Wochen her. Inzwischen hat das Auswärtige Amt am 13. Januar 2016 ablehnende auf meine IFG-Anfrage geantwortet, auf einer Antwort meinerseits am 13. Januar 2016 seit 10 Tagen allerdings nicht reagiert. Ich möchte daher nun nochmals um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-722/002 II#0129 Sehr geehrtAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
Datum
26. Januar 2016 14:37
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IX-722/002 II#0129 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Ich darf Sie noch bitten, mir nachträglich die pdf-Datei des ablehnenden Bescheides zu überlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: IX-722/002 II#0129 Sehr geehrte Damen und Herren, ich lasse Ihnen den Bescheid über meine Private E-Mail Ad…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutzes an deutschen Auslandsvertretungen" [#11845]
Datum
26. Januar 2016 15:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Az.: IX-722/002 II#0129 Sehr geehrte Damen und Herren, ich lasse Ihnen den Bescheid über meine Private E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> zukommen. Gerne können Sie auch an diese E-Mail Adresse antworten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Januar 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
154,3 KB